Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 118

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des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 samt Erklärung der Republik Österreich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungs­ge­setz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Mel­degesetz geändert werden (120 d.B. und 253 und Zu 253 d.B. sowie 6870/BR d.B., 6871/BR d.B. und 6885/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichterstattung

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesge­setz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung, und ich komme somit sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. No­vember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen diesen Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.30

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die Tragweite dieses Gesetzes vor Augen führen, in dem ich Ihnen in Erinnerung rufe, was Artikel 14 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 12. Dezember 1948, Resolution der UN-Generalversammlung, aussagt – ich zitiere –:

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und Asyl zu genießen.“

Österreich ist durch die Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Asylwerbern ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die notwendige Grundlage dafür ist auch eine Abdeckung der Grundbedürfnisse während dieses Verfahrens. (Präsident Ager übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das ist jedoch in Österreich derzeit nicht gewährleistet. Seit dem Inkrafttreten der Richt­linie des Innenministeriums für die Aufnahme von AsylwerberInnen in die Bundes-


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