des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 samt Erklärung der Republik Österreich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
ist somit angenommen.
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997
(AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den
unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden (120 d.B. und
253 und Zu 253 d.B. sowie 6870/BR d.B., 6871/BR d.B. und 6885/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichterstattung
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung, und ich komme somit sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Bundesrat.
16.30
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die Tragweite dieses Gesetzes vor Augen führen, in dem ich Ihnen in Erinnerung rufe, was Artikel 14 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 12. Dezember 1948, Resolution der UN-Generalversammlung, aussagt – ich zitiere –:
„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und Asyl zu genießen.“
Österreich ist durch die Unterzeichnung der
Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Asylwerbern ein faires Verfahren zu
gewährleisten. Die notwendige Grundlage dafür ist auch eine Abdeckung der
Grundbedürfnisse während dieses Verfahrens. (Präsident
Ager übernimmt wieder den Vorsitz.)
Das ist jedoch in Österreich derzeit nicht gewährleistet. Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie des Innenministeriums für die Aufnahme von AsylwerberInnen in die Bundes-
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