Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 160

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um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (Bundesrat Manfred Gruber: Knapp!)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechts-Überleitungsgesetz und das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 geändert, ein Bundesgesetz über das Bun­desgesetzblatt 2004 erlassen, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Verfas­sungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze und in Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Kundmachungsreformgesetz 2004) (93 d.B. und 243 d.B. sowie 6872/BR d.B. und 6886/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Kollegen des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz, das Rechts-Überleitungsgesetz und das Finanz-Verfas­sungsgesetz 1948 geändert, ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 er­las­sen, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze und in Bundesge­setzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Kundmachungs­reform­gesetz 2004).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Beschluss kom­men.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. die im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthaltene Änderung der Artikel 34 und 35 B-VG gemäß Artikel 35 Absatz 4 B-VG anzunehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Schnider das Wort. – Bitte.

 


19.28

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht darf ich am Anfang eine Bemer­kung machen, was die Anzahl der Personen auf Rednerlisten betrifft. Ich hoffe nicht, dass man auf Grund der Anzahl der Personen auf Rednerlisten auf die Wichtigkeit eines Themas schließen darf, denn wir haben zwar für diese Materie, soweit ich weiß, derzeit nur drei auf der Rednerliste, aber ich halte diese Materie dennoch für äußerst wichtig. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Warum? – Erstens, weil diese Materie im Grunde alle Gesetze betrifft, zweitens, weil es hier nicht nur darum geht, irgendwelche Druckkosten einzusparen, und drittens, weil es auch nicht nur darum geht, bestimmte Umformulierungen vorzunehmen. Selbst­verständlich bin ich der Meinung, dass es ganz richtig und wichtig ist, wie es hier steht, dass man Wörter wie „Ersatzmann“ zu einem anderen Wort wie „Ersatzmitglied“ um-


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