Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 163

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machungsreformgesetz 2004 ein wesentlicher Schritt in eine Richtung, die ja auch Bestandteil, wesentlicher Bestandteil des Regierungsübereinkommens ist, nämlich E-Government in Österreich so weit wie möglich umzusetzen.

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für die Zustimmung. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

19.39

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich würde sagen, dass wir kurze Zeit unterbrechen. Wir haben jetzt ein besonderes Ab­stimmungsverfahren mit einem besonderen Quorum durchzuführen. Daher würde ich meinen, bis so weit wie möglich alle Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates Platz genommen haben, unterbreche ich die Sitzung.

Ich darf vielleicht noch einmal erklären, wie das Abstimmungsverfahren für diesen ganz speziellen Punkt ist: Es wird länderweise abgestimmt. Innerhalb der Länder wer­den die Kolleginnen und Kollegen dann alphabetisch aufgerufen, um mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.

(Die Sitzung wird um 19.41 Uhr unterbrochen und um 19.42 Uhr wieder aufge­nom­men.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Darf ich bitten, Herr Kollege, dass Sie Platz nehmen. Sie wissen, die Stimme ist vom zugewiesenen Sitzplatz aus abzugeben.

Es liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich frage natürlich: Wünscht noch jemand das Wort? – Da das nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Kundmachungsreformgesetz.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Gesetzesbeschluss eine Änderung der Artikel 34 und 35 Bundes-Verfassungsgesetz enthält und daher gemäß Artikel 35 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung über die erforder­liche Stimmenmehrheit hinaus auch der Zustimmung der Mehrheit der Vertreter von wenigstens vier Ländern bedarf.

Ich werde zunächst über den Antrag des Verfassungsausschusses, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, abstimmen lassen und hierauf die Änderung der Artikel 34 und 35 B-VG zur Abstimmung bringen, und zwar in der Weise, dass die Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihen­folge länderweise namentlich abstimmen werden.

Der Namensaufruf erfolgt dann durch die Schriftführung.

Nach der Abstimmung eines jeden Landes werde ich das Ergebnis für dieses Land und am Schluss das Gesamtergebnis verkünden.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir werden daher so vorgehen, wie ich es geschildert habe, und wir treten nun in die Abstimmung ein.

 


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