Ich ersuche nunmehr jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr ersuche ich die Schriftführung zur Abstimmung gemäß Artikel 35 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Namen der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge der Länder zu verlesen.
Als Erstes bitte ich, die vom Burgenländischen Landtag entsandten Bundesrätinnen und Bundesräte zur Abstimmung aufzurufen. Die aufgerufenen Bundesrätinnen und Bundesräte ersuche ich, mit einem deutlichen „Ja“ oder „Nein“ zu antworten. – Bitte.
(Über
Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Schicker
und Giesinger geben die
Bundesrätinnen und Bundesräte der einzelnen Bundesländer ihr Abstimmungsverhalten
bekannt.)
*****
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Für das Burgenland wurden 3 Stimmen abgegeben, davon 3 „Ja“-Stimmen;
für Kärnten 3 Stimmen abgegeben, davon 3 „Ja“-Stimmen;
für Niederösterreich 11 Stimmen abgegeben, davon 11 „Ja“-Stimmen;
für Oberösterreich 11 Stimmen abgegeben, davon 11 „Ja“-Stimmen;
für Salzburg 3 Stimmen abgegeben, davon 3 „Ja“-Stimmen;
für die Steiermark 7 Stimmen abgegeben, davon 7 „Ja“-Stimmen;
für Tirol 4 Stimmen abgegeben, davon 4 „Ja“-Stimmen;
für Vorarlberg 3 Stimmen abgegeben, davon 3 „Ja“-Stimmen;
für Wien 10 Stimmen abgegeben, davon 10 „Ja“-Stimmen.
(Bravorufe
und Beifall bei der ÖVP, der SPÖ und den Freiheitlichen.)
Auf Grund dieses einstimmigen Abstimmungsergebnisses stelle ich fest, dass die Änderung der Artikel 34 und 35 B-VG mit Stimmeneinhelligkeit, und zwar mit 55 „Ja“-Stimmen und somit gemäß Artikel 35 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit der erforderlichen Mehrheit der Vertreter von mindestens vier Ländern angenommen wurde.
Mit
„Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und
Bundesräte:
Burgenland:
Auer, Fasching, Schlaffer;
Kärnten:
Gruber Franz, Kanovsky-Wintermann, Klamt;
Niederösterreich:
Bader, Boden, Diesner-Wais, Ebner, Gansterer, Giefing, Haller,
Höfinger, Kerschbaum, Roth-Halvax, Zwazl;
Oberösterreich:
Baier,
Gumplmaier, Kneifel, Kraml, Lichtenecker, Lindinger, Schimböck,
Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler, Tiefnig, Wolfinger;
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