Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 167

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Ich freue mich, auch noch feststellen zu können, dass seit 1. Jänner 2003 nach einer langen Periode eines sehr anerkannten Präsidenten, nämlich des Präsidenten Adamo­vich – er war, glaube ich, 19 Jahre Präsident des Hauses –, nunmehr der anerkannte Professor Korinek der Präsident des Verfassungsgerichtshofes ist. Ein ganz besonders schönes Signal ist, dass erstmals eine Vizepräsidentin berufen wurde, Frau Präsidentin Bierlein.

Wir konnten die Frau Vizepräsidentin am Dienstag auch im Ausschuss begrüßen, mit ihr debattieren, und wir konnten insbesondere auch mit dem heute anwesenden Vize­präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Präsidenten Pesendorfer, der ebenfalls am Dienstag im Ausschuss war und den ich sehr herzlich begrüße und bei dem ich mich bedanke, dass er gekommen ist, debattieren. Er erzählte uns, dass im Sinne dessen, was wir gerade vorhin im Zusammenhang mit Ersatzmitglied beschlossen haben, auch im Verwaltungsgerichtshof bald die erste Senatspräsidentin gewählt wird, was auch ein ganz wichtiges und gutes Signal ist.

Der Verwaltungsgerichtshof ist auf Grund seiner starken Arbeitsbelastung auch an Ergeb­nissen des Österreich-Konvents sehr interessiert. Der Präsident des Verfas­sungs­gerichtshofes leitet dort einen wichtigen Arbeitskreis, in dem wir diese Zersplit­terung des Verfassungsrechtes, nämlich legistische Strukturfragen, zusammenführen wollen.

Der Wunsch des Verwaltungsgerichtshofes ist der Ausbau der unabhängigen Verwal­tungssenate in den Bundesländern in Richtung Schaffung einer echten Landesverwal­tungsgerichtsbarkeit.

Ich möchte auch noch auf ein Ceterum censeo aus den Berichten des Verwaltungs­gerichtshofes, aber auch des Bundesrates hinweisen, indem ich aus dem Bericht des Verwaltungsgerichtshofes zitiere:

„Erneut wird darauf hingewiesen, dass – insbesondere um Art. 134 Abs. 3 zweiter Satz B-VG zu entsprechen, nämlich geeignete Bewerber aus Berufsstellungen in den Län­dern für eine Karriere beim Verwaltungsgerichtshof zu gewinnen (mindestens ein Vier­tel sollen das sein) – für Mitglieder des Gerichtshofes, die ihren Wohnsitz in einem Bundesland außerhalb Wiens beibehalten, ein Ausgleich finanzieller Mehraufwendun­gen geschaffen werden sollte.“ – Soweit das Zitat. Diese Regelung gilt ja für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes.

Präsident Pesendorfer hat uns am Dienstag die Zahlen noch einmal genannt. Von den 63 Richtern des Verwaltungsgerichtshofes sind, je nach Zählung, zehn bis zwölf aus den Bundesländern kommend. Das heißt, das Viertel ist bei weitem nicht erreicht.

Es freut uns natürlich, dass Herr Präsident Pesendorfer selbst aus einem Bundesland kommt und ein anerkannter, bedeutender Jurist in der oberösterreichischen Landes­regierung war. Ich werde aber später noch einmal darauf zurückkommen, warum ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass wir in dieser Richtung einen Fortschritt machen.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Landeshauptleutekonferenz 1999 und dass auch der letzte steirische Präsident des Bundesrates vor mir, Alfred Gerstl, im Dezember 1999 – es war eine seiner letzten Amtshandlungen, er ist nach der darauf folgenden Landtagswahl ausgeschieden – einen entsprechenden Gesetzesantrag in diesem Hohen Haus eingebracht hat, der mittlerweile leider verfallen ist. Es wäre aus föderalistischer Sicht höchst wünschenswert, wenn sich der Gesetzgeber mit diesem Thema wieder befassen würde, und es ist mir auch ein Anliegen, dass wir dazu kommen werden.

Hinter dieser vermeintlich besoldungsrechtlichen Petitesse steckt nämlich viel mehr. Die möglichst hohe Repräsentanz qualifizierter Juristinnen und Juristen aus den Bun-


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