Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 65

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dafür, sehr verehrter Herr Bundesminister, möchte ich dir namens meiner Fraktion so­wie im eigenen Namen einmal hier vom Rednerpult aus sehr herzlich danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.20

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Böhmdorfer das Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


12.21

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Vielen Dank für die lobenden Worte. Ich werde diesen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizministeriums weitergeben, insbesondere an Herrn Sektionschef Dr. Hopf und sein Team, weiters an Frau Dr. Kloiber, Herrn Mag. Haller, Herrn Dr. Fucik, der Richter des Oberlandesge­richts Wien ist, weiters an Herrn Dr. Stormann sowie an Frau Dr. Neuhold, Richterin aus Graz. Sie alle haben federführend an diesem Gesetz mitgewirkt und dieses ge­staltet, und vor allem ihnen gehört dieser Dank – und so wurde es ja auch verstanden und eben als Anerkennung empfunden.

Das Außerstreit-Begleitgesetz hat nahezu die gesamte Zivilrechtssektion des Justiz­ressorts in Anspruch genommen. Das Wohnrechtliche Außerstreitbegleitgesetz – heute zu Unrecht kritisiert, und ich werde dann gleich darauf eingehen – wurde von Herrn Dr. Stabentheiner gestaltet.

Nochmals Dank für Ihre Anerkennung. Es sind hier viele Worte gefallen, die richtig waren. Am ehesten ist das auch dadurch gekennzeichnet, dass von Herrn Professor Dr. Böhm in diesem Zusammenhang von einem „Meilenstein“ gesprochen wurde – und um einen solchen handelt es sich auch tatsächlich!

Natürlich konnten wir auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen, auf Vorarbeiten, die insbesondere unter Minister Dr. Michalek gemacht wurden; auch daran soll heute aus­drücklich erinnert werden; ebenso an Herrn Ministerialrat Dr. Leo Feitzinger, der Abtei­lungsleiter war und das Gesetz schon vor vielen Jahren federführend gestaltet und vorbereitet hat.

Nun zu Ihrer Kritik: Ich bedauere, dass Herr Bundesrat Schennach jetzt nicht im Saal ist, ist doch interessanterweise gerade von ihm – und das bin ich von ihm eigentlich nicht gewohnt – die unberechtigtste Kritik gekommen. Nochmals: Es ist schade, dass er jetzt nicht anwesend ist. Zu behaupten, dass ein funktionierendes System zerschla­gen werde und man jetzt vor der Schlichtungsstelle Kostenersatz leisten müsse, das ist bisher noch niemandem eingefallen! Es stimmt nämlich ganz einfach nicht!

Zirka 90 Prozent aller mietrechtlichen Streitigkeiten werden nach wie vor vor der Schlichtungsstelle erledigt werden, und dort ist unverändert kein Kostenersatz zu leisten. Diese Panikmache unter den Mietern ist für mich völlig unverständlich, und ich bitte höflich, das Herrn Bundesrat Schennach auszurichten – oder der Herr Bundesrat möge zu uns ins Ministerium kommen, und wir werden uns Zeit nehmen, mit ihm das Gesetz durchzubesprechen, weil es wirklich unrichtig ist, zu behaupten, dass die Schlichtungsstelle nicht mehr existiere. Das haben zwar andere behauptet, aber Bun­desrat Schennach hat gesagt, dass dort Kostenersatz zu leisten wäre. Das ist falsch – und das war auch nie angedacht!

Wenn das der Grund für Herrn Bundesrat Schennach beziehungsweise für die Fraktion der Grünen ist, gegen das Wohnrechtliche Außerstreitbegleitgesetz zu stimmen, kann ich nur sagen: Überlegen Sie bitte diese Gegenstimme, denn diese wäre auf tönernen Füßen aufgebaut, sozusagen eine Phantom-Gegenstimme, die, wie ich meine, nicht


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