Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 64

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gedauert!) Lieber Peter, ich danke dir für diese wirklich großartige Vorlesung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte mich nur mit zwei kleinen Aspekten betreffend Tagesordnungspunkt 7 beschäftigen, mit dem, was Kollegin Dr. Hlavac und Herr Bundesrat Schennach gesagt haben.

In dieser Debatte hat meines Erachtens den Vogel im Nationalrat Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Moser abgeschossen. In ihrer abweichenden persönlichen Stellungnahme versteigt sie sich zur Feststellung, dass nunmehr mit der Kostenersatzpflicht der im Prozess unterlegenen Partei Mietzinsüberprüfung und Betriebskostenüberprüfung totes Recht sind. – Ich möchte mich mit dieser Aussage ein bisschen erschöpfender be­fassen.

Mitnichten, meine Damen und Herren, ist das so! Endlich wurde das Gerechtigkeits­prinzip unseres allgemeinen Prozessrechtes auch im gesamten Mietrecht verwirklicht. Etwas salopp und dafür vielleicht leichter verständlich will ich es so ausdrücken: Wenn einer, wie sich nach der endgültigen gerichtlichen Entscheidung herausstellen sollte, in diesem Fall tatsächlich als Querulant demjenigen, der letztendlich Recht bekommen hat, schon die Zeit stiehlt und ihm auch noch Kosten verursacht hat, dann soll er – wie Professor Böhm richtig ausgeführt hat, auch nur in angemessener Weise – wenigstens diese Kosten ersetzen.

Wir, meine Damen und Herren – damit meine ich den Herrn Justizminister, die Be­amten des Justizministeriums, die hervorragende Arbeit geleistet haben, und unsere gesamte Regierung sowie die heutigen Koalitionspartner –, sind einer Meinung über dieses Gerechtigkeitsprinzip: Keine Belohnung für den, der im Unrecht ist, keine Be­strafung für den, der im Recht ist.

Zurück zum angeblich toten Recht: Meine Damen und Herren von der Opposition, wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass das österreichische Schadenersatzrecht etwa totes Recht ist, weil derjenige, der unberechtigterweise Schadenersatz fordert, dem im Recht befindlichen Gegner dessen Kosten zu ersetzen hat?

Meine Damen und Herren! Wenn ich die Argumente der Opposition, insbesondere auch jene, die im Nationalrat gefallen sind, so betrachte, dann denke ich ganz unwill­kürlich und automatisch an Geistesinhalte, die ich nur mehr aus den Geschichts­büchern kenne, nämlich an Inhalte, wie sie das Rote Wien der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geprägt haben. – Dass das Mietrecht großteils stets ein Wiener Recht war, steht ja außer Zweifel und wird auch nirgends ernstlich bestritten – und auch du (in Richtung des Bundesrates Mag. Himmer) wirst es, glaube ich, nicht bestreiten.

Nun zu einem weiteren Kritikpunkt der Opposition, der angeblichen Eile unseres Herrn Bundesministers. – Wir haben schon gehört, das gesamte Gesetz stammt aus dem Jahr 1854 – na ja, man könnte irgendwann einmal zu reformieren beginnen. Das hat man auch tatsächlich getan – in der Zweiten Republik –, man hat es in den siebziger und achtziger Jahren in Angriff genommen. Allerdings besteht da ein Unterschied: Der damalige Minister hatte es nicht so eilig. Der Minister war damals nämlich mit vielen anderen Dingen beschäftigt, wie zum Beispiel der Niederschlagung von Strafverfahren.

Der damalige Minister erteilte seinerzeit ständig Weisungen an die Anklagebehörde – und das ist der ganz wesentliche Unterschied zu diesem unserem Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, der der Anklagebehörde eben keine Weisungen erteilt. Justiz­minister Dr. Böhmdorfer erteilt also keine Weisungen dieser Art, sondern befasst sich lieber voll und ganz mit der Durchführung beziehungsweise Finalisierung längst über­fälliger Reformen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.) Und


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