Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 86

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8. bis 11. September 2003 in Wien.

Hier liegt ebenfalls der Inhalt des Berichtes in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Giesinger. Ich erteile ihr dieses.

 


13.43

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte zur Patientencharta etwas sagen. Dieses Gesetz beinhaltet gemäß Artikel 15a B-VG eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg zur Sicher­stellung der Patientenrechte. Mit dieser Vereinbarung sind wir als Land Vorarlberg das siebente Bundesland Österreichs, das der Patientencharta beitritt.

Was das Gesundheitswesen betrifft, so ist das Land Vorarlberg in vielem Vorbild. Unser Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof, der dafür verantwortlich ist, arbeitet mit sei­nem Team kreativ, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Schon sehr früh wurde in Vorarlberg erkannt, dass das Gesundheitswesen laufend weiterentwickelt werden muss, damit es zum Wohle der Menschen noch finanzierbar ist. Dadurch wurde auch zum Beispiel die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung als Pilotprojekt in Vor­arlberg gestartet, das dann seit dem Jahre 1997 auf alle Bundesländer Österreichs ausgeweitet wurde.

Ebenso ist das Land Vorarlberg vorbildhaft zum Beispiel bei der Vorsorgeuntersuchung und mit dem neuen Modellprojekt „Vorarlberger Gesundheitsfonds“, das seit dem Jahre 2003, also seit heuer, in Vorarlberg gilt und unter anderem die Vernetzung zwi­schen stationärer und ambulanter Behandlung beinhaltet. Laut Schätzungen treten bei einer Nichtvernetzung zirka 20 Prozent Verlust bei den Kosten auf, da es zum Beispiel auch oft vorgekommen ist, dass dieselben Untersuchungen ambulant und dann noch­mals stationär durchgeführt wurden. Ich kann dies auch aus eigener Erfahrung bestäti­gen. Ebenso werden laut diesem Modell alle für den Gesundheitsbereich Zuständigen an einem Tisch sitzen und gemeinsam planen.

Ich muss in diesem Zusammenhang Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, die jetzt dafür zuständig ist, ein Lob aussprechen. Sie ist da sehr offen, und dieses Modell wird nun auch auf alle anderen Bundesländer in Österreich ausgeweitet werden.

Nun zurück zur Patientencharta. Diese Vereinbarung enthält im Wesentlichen das Recht auf Würde und Achtung, Selbstbestimmung und Information, das Recht auf Be­handlung und Pflege, Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von An­sprüchen sowie die Möglichkeit einer Begleitperson bei unmündigen Minderjährigen. Ebenso ist bei stationärer Aufnahme von Kindern von bis zu zehn Jahren die Mitauf­nahme einer Begleitperson auf Wunsch möglich, beziehungsweise, wenn dies aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, besteht ein umfassendes Besuchsrecht. Das ist sehr wichtig.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite