Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 92

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Wie gesagt: Eine geringfügige Beteiligung erhöht gewissermaßen das Kostenbewusst­sein, wobei ich von vornherein sagen, dass immer etwa 17 bis 21 Prozent der Öster­reicher – meiner Meinung nach sind es leider viel zu viele –, die aus sozialen Gründen auf Grund ihrer Einkommenssituation oder familiären Situation nicht in der Lage sind, zum Gesundheitssystem direkt beizutragen, davon ausgenommen sind. Das heißt: Die Armen und Schwachen in Österreich sind von Zuzahlungen immer ausgenommen.

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass jemand, der ohne mit der Wimper zu zu­cken – was ja sehr gut ist! –, in den Urlaub fliegt und hohe Gebühren für seine Sicher­heit am Flughafen Schwechat hinlegt, auch einen minimalen Beitrag zum Gesundheits­wesen leisten kann.

Es zeigt sich ja, dass Selbstbehalte, wie es sie seit einem Vierteljahrhundert bei einer Reihe von Versicherungen gibt – ich denke nur an die BVA und die Krankenversiche­rungen der Eisenbahner, der Gewerblichen Wirtschaft und der Bauern –, sehr wohl zum Entstehen eines Kostenbewusstseins geführt haben. Und es ist dies auch eine gute Überprüfungsmethode, denn wenn eine Leistung in irgendeiner Weise ausgewie­sen wird, dann denkt man auch darüber nach. – Genau dieser Tatsache hat die Regie­rung Rechnung getragen, indem es seit 1. Jänner 2003 nunmehr eine Dokumenta­tionspflicht für den Versicherten auch seitens der Gebietskrankenkassen gibt, damit jeder sieht, welcher Beitrag für die Gesundheit des Versicherten von der Versicherung geleistet wird. (Beifall des Bundesrates Weilharter.)

Die WHO sagt aber sehr wohl – und auch das ist eine Maxime, die man in Betracht ziehen kann –, dass die öffentliche Verantwortung für die Gesundheit ungeschmälert in jedem Bereich zu erhalten ist. Dennoch ist es vernünftig, sich in gewissen Bereichen, in welchen die Qualität gesichert und eine entsprechende Kontrolle möglich ist, auch privater Dienste zu bedienen, weil diese erwiesenermaßen kostengünstiger arbeiten.

Ich nenne ein einziges Beispiel aus meiner früheren Tätigkeit: Ich bin – wie Sie wissen – Radiologe. Ich war ärztlicher Direktor eines Krankenhauses. Eine Magnet­resonanztomographie-Untersuchung im Wiener AKH oder im Hanusch-Krankenhaus kostet jenseits der 1 000 € mit Wartezeiten von zwei bis drei Tagen für liegende Patenten, und man muss den Termin nehmen, den man bekommt. Wenn dafür heute eine ausgelagerte Einrichtung herangezogen wird, dann bekommt dasselbe Kranken­haus diese Untersuchung um 170 € zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der Patient braucht, nämlich sofort. Darin liegt der Unterschied! In diesem Bereich können gewisse private Interessen genutzt werden, selbstverständlich aber unter Wahrung der Qualität und unter Beobachtung der öffentlichen Verantwortung. Und das ist das Einzige, was diese Regierung in dieser Hinsicht plant und umsetzen will!

Zur Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker möchte ich sagen: Ich bin absolut Ihrer Mei­nung, dass diese Patientencharta erstens durchaus ausbaufähig ist und zweitens nicht alles beinhaltet, was man gerne hätte.

Als ich mein Amt vor knapp vier Jahren übernommen habe, war ich – damals übrigens gemeinsam mit Frau Abgeordneter Pittermann, die jetzt Stadtrat in Wien ist – der Meinung, dass das eigentlich ein Verfassungsgesetz sein sollte. Ich vertrat die Auf­fassung, dass die Patientenrechte in Fortsetzung der Menschenrechte sehr wohl als Verfassungsgesetz verankert werden sollten. Damals haben sämtliche Verfassungs­juristen die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und haben gesagt: Ja nicht damit beginnen!

Wir sind nun froh, dass wir etwas auf die Beine gebracht haben. Ich darf das heute hier zum sechsten Mal positiv vertreten. Inzwischen sind der Vereinbarung sieben Bundes­länder beigetreten, und wenn sich die Bundesräte, die hier die Bundesländer Salzburg und Wien vertreten, dazu entschließen könnten, ein bisschen Druck zu machen, dann


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