Präsident Hans Ager: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht
noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die
Debatte ist geschlossen.
Wird von
der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die vorliegenden
Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir
kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November
2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert
wird.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.
Der
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir
kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November
2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte
(Patientencharta).
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.
Der
Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir
kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November
2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation
über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten
Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der 53. Tagung des Regionalkomitees
für Europa vom 8. bis 11. September
2003 in Wien.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag,
keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz
1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das
Normverbrauchsabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das
Tabaksteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das
Schaumweinsteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen
Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das
Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 –
AbgÄG 2003) (238 d.B. und 296 d.B. sowie 6890/BR d.B. und
6907/BR d.B.)
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