und den Schutz von Investitionen samt Protokoll
(244 d.B. und 305 d.B. sowie 6915/BR d.B.)
Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 25,
über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung über die Punkte 17 bis 20 hat Herr Bundesrat
Wolfinger übernommen. – Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Franz
Wolfinger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des
Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November
2003 betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2003.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November
2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird.
Der Inhalt des Gesetzes liegt in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001 geändert wird.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen.
Hier liegt ebenfalls der Inhalt des Gesetzes in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Hans Ager: Die Berichterstattung über den Punkt 21 hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) erlassen und das Überweisungsgesetz und das Börsegesetz geändert werden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite