Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 96

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und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (244 d.B. und 305 d.B. sowie 6915/BR d.B.)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 25, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 17 bis 20 hat Herr Bundesrat Wolfinger über­nommen. – Ich bitte um die Berichterstattung.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend das Abgabenände­rungsgesetz 2003.

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. No­vember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG) geändert wird.

Der Inhalt des Gesetzes liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. No­vember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001 geändert wird.

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. No­vember 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesan­teilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bun­desvermögen.

Hier liegt ebenfalls der Inhalt des Gesetzes in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Die Berichterstattung über den Punkt 21 hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. – Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Aus­landsbezug (Devisengesetz 2004) erlassen und das Überweisungsgesetz und das Börsegesetz geändert werden.

 


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