Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Beschluss kommen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Hans Ager: Die Berichterstattung über die Punkte 22 bis 25 hat Frau Bundesrätin Gansterer übernommen. – Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen des Bundesrates! Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend einen Beschluss des Rates in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs vom 21. März 2003 über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend eine Änderung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen.
Es liegt Ihnen auch dieser Bericht schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Jemen über die Förderung und den Schutz von Investitionen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben; zweitens dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Namibia über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben; zweitens dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Hans Ager: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem geführt wird.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Schicker. Ich erteile ihr dieses.
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