Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 144

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räte, neue Behandlungsmethoden, neue Behandlungsgeräte, Transplantationschirurgie und so weiter, aber auch neue Krankheiten wie Aids, die eine sehr aufwendige Be­handlung erfordern, Körperzustände, die therapeutisch behandelt werden, besser behandelt werden als früher, wofür teure Medikamente notwendig sind.

In diesem Gesundheitssystem gibt es eine Vielzahl an Mitspielern: Vertrags-, Wahl-, Alternativärzte, Bezirkskrankenhäuser, private Krankenanstalten, Landeskrankenhäu­ser, Universitätskliniken, Ambulatorien, Therapeuten für alles und jedes, eine Pharma­industrie, die Apotheken, bis hin zum Roten Kreuz und dem ÖAMTC mit den Hub­schrauber-Bediensteten. Alle diese Leistungsbringer sind aus meiner Sicht viel zu wenig miteinander vernetzt. Daneben gibt es eine Vielzahl von Zahlern in dieses Ge­sundheitssystem: Sozialversicherungen, die aber am wenigsten bei der Leistungser­bringung mitzureden haben, private Zusatzversicherungen, Gemeinden, Länder und zu guter Letzt den Bund.

Punktuelle Eingriffe in dieses System führen nicht zum Ziel, beispielsweise die Ambu­lanzgebühr, wir haben es alle erlebt. Absicht war, die Patienten weg von den Spitals­ambulanzen hin zu den niedergelassenen Ärzten zu bringen. Abgesehen von dem hohen administrativen Aufwand und den zahlreichen Ausnahmen hat diese Ambulanz­gebühr die Krankenkassen zur Kasse gebeten, da ihr Beitrag an die Krankenhäuser nicht reduziert wurde, sie aber jetzt für die Arztbesuche zahlen mussten. Die soziale Krankenversicherung ist mit ganz wenigen Ausnahmen in den roten Zahlen.

Beitragserhöhungen führen zu höheren Lohnnebenkosten, was in Anbetracht der Wirt­schaftslage und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auch nicht den Stein des Weisen bringt. Beitragserhöhungen können nur der allerletzte Schritt sein, wenn alle anderen Reformschritte nicht mehr ausreichen. Der Gesetzgeber hat den Kranken­kassen schon vorgeschrieben, ihre Verwaltungskosten im Jahre 2003 trotz aller Preis­erhöhungen auf das Kostenniveau von 1999 zurückzufahren. Darüber hinaus wird man überlegen müssen, wie viel Krankenversicherungsträger letztlich die soziale Kranken­versicherung administrieren. Also eine Zusammenlegung aller Krankenversicherungs­anstalten wird notwendig sein.

Macht die Aufrechterhaltung der berufsständischen Sozialversicherungen überhaupt einen Sinn? Auch eine Frage, die einer Antwort bedarf. Was muss ein öffentliches Gesundheitssystem leisten, und zwar für alle Bürger? Wir wollen keine Zweiklassen­medizin oder nur eine Medizin für Junge, wie sie in England praktiziert wird. Was muss das System, sprich: Sozialversicherung, dafür aufwenden? Was ist dem einzelnen Ver­sicherten überhaupt zumutbar? Also es geht um die Frage der Selbstbehalte. Selbst­behalte sind ja nichts Neues. Es gibt ja schon jetzt einige, zum Beispiel die Rezeptge­bühren, und es gibt Krankenversicherungen, für die das System des generellen Selbst­behaltes selbstverständlich ist: jene der Beamten, der Selbständigen, aber auch der Eisenbahner.

Wie können die Schnittstellen verbessert werden? Zum Beispiel: Wenn ein Patient von seinem behandelnden Arzt auf Grund seiner festgestellten Diagnose ins Krankenhaus überwiesen wird, werden sämtliche Untersuchungen dort neuerlich durchgeführt.

Brauchen wir diese derzeitige Anzahl von Krankenhausbetten? Das ist auch eine Frage. Wie kann man die Betriebsausstattung und die Organisation von Krankenhäu­sern verbessern und rationalisieren? Wie lässt es sich erreichen, dass kostengünsti­gere Heilmittel, Generika, verschrieben werden? Wie kann der Missbrauch bekämpft werden? Kann die Prävention verbessert werden? Wie können wir die Einstellung der Bevölkerung zur Gesundheit grundsätzlich verbessern? Kann ich mit individuellen Bei­tragssätzen für Raucher, Trinker et cetera einen Anreiz schaffen?

 


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