Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 146

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richtsätze, und zwar sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare. Diese Maß­nahme stellt einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung in unserem Lande dar.

Zum Thema Pensionssystem. Unser Pensionssystem muss für die Zukunft tragfähig bleiben, um nachfolgenden Generationen einen gesicherten Lebensstandard bieten zu können. Es wäre unverantwortlich, nichts zu tun! Nichts zu tun würde nämlich bedeu­ten, Beiträge zu erhöhen und Leistungen zu kürzen.

Wir haben das ja heute bereits öfters gehört: Auf Grund der geänderten demogra­phischen Entwicklungen in den letzten Jahren sind diese Änderungen notwendig. Ein Beispiel sei hier angeführt, damit man sieht, wie sich das entwickelt hat: Die durch­schnittliche Lebenserwartung ist in den letzten 30 Jahren – erfreulicherweise! – um 8,3 Jahre gestiegen, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit jedoch gesunken. Hat man vor 30 Jahren noch zirka 42,7 Jahre lang gearbeitet, sind es heute gerade einmal 37 Jahre. Gleichzeitig hat sich aber die Pensionsbezugszeit – im Jahre 1970 waren es 8,3 Jahre – auf 20,3 Jahre im Jahre 2001 erhöht, also mehr als verdoppelt. Und das soll in Zukunft finanziert werden?!

Nur durch die Pensionsreform geben wir den jüngeren Generationen die Chance auf eine existenzsichernde Pension im Alter. Mit der Mitarbeitervorsorge und der Zukunfts­vorsorge wurden die zweite und dritte Säule der Altersversorgung ausgebaut.

Diese Bundesregierung hat auch Wort gehalten: kein Eingriff in bestehende Pensio­nen! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) – Dazu hat man von Ihrem Parteivorsitzenden Gusenbauer etwas ganz anderes gehört! (Bundesrätin Schicker: Reden wir am 30. Jänner weiter! Da kommt die erste Auszahlung!) – Kein Eingriff in bestehende Pen­sionen!

Frau Kollegin, was die Frauen anlangt, wurden drei besondere Maßnahmen gesetzt; Frau Staatssekretär Haubner wird das sicherlich noch erläutern. Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld werden 24 Monate als Beitragsjahre angerechnet. Pro Kind wer­den bei der Durchrechnung drei Jahre herausgenommen; die Bemessungsgrundlage für die Kindererziehungszeiten wurde auf 150 Prozent erhöht.

Weiters: Die Harmonisierung der Pensionssysteme wird Schritt für Schritt umgesetzt werden. (Bundesrätin Bachner: Das werden wir bald sehen!) Und auch die Politiker sind nicht ungeschoren davongekommen: Politikerpensionen werden gleich behandelt (Ruf bei der ÖVP: Das schmerzt die SPÖ!); bei den Altpensionen gab es eine Kürzung um 15 Prozent.

Was noch anzuführen ist – Kollege Gudenus hat es vorhin erwähnt –: Weiters wurde all jenen, die im Zuge des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft in mittel- oder osteuropäischen Staaten geraten sind, eine Entschädigung, die so genannte Kriegs­gefangenenentschädigung, ausbezahlt. Über 25 000 Personen konnten und können davon profitieren. An dieser Stelle möchte ich meinem Chef, dem ehemaligen Landes­hauptmann von Oberösterreich, Dr. Ratzenböck, herzlich danken, war es nämlich er, der diese Initiative gesetzt und das vorgeschlagen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Hervorzuheben ist auch die Einführung des Bundespflegegeldes im Jahre 1993. Ich sage Ihnen: Das war ein Meilenstein in der Sozialpolitik! So haben beispielsweise in Österreich im Jahre 2002 über 279 000 Menschen ein Bundespflegegeld erhalten und über 52 000 Menschen Pflegegeld von den Ländern. Der Bund hat im Jahre 2001 1,4 Milliarden € aufgewendet, um die Pflegegelder auszahlen zu können; dazu kom­men noch die Pflegegelder der Länder.

Erwähnen möchte ich auch noch die begünstigte Weiterversicherung in der Pensions­versicherung für pflegende Angehörige, etwas ganz Wichtiges, da diese Menschen eben ihren Arbeitsplatz aufgeben und zu Hause eine zu pflegende Person betreuen.


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