Diese pflegenden Angehörigen brauchen für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nur mehr einen Betrag von 10,25 statt bisher 22,8 Prozent bezahlen. Dafür Voraussetzung ist jetzt – das wurde geändert; früher konnte man das erst ab den Pflegestufen V, VI oder VII machen –, dass der zu Betreuende in der Pflegestufe IV ist; also auch eine sehr positive Regelung.
Weitere Maßnahmen im Rahmen der Seniorenpolitik: die Verankerung der Alterssicherung in der Bundesverfassung und eine erweiterte Mitbestimmung der älteren Generation durch den Österreichischen Seniorenrat sowie Einrichtung der Bundesseniorenbeiräte und die Einrichtung von Bürgerbüros für Jung und Alt.
Unter dem Motto „Unsere Welt menschlicher gestalten!“ wurden die Voraussetzungen für Begleitung und Betreuung schwer kranker Menschen durch ihre Angehörigen geschaffen: Die Familienhospizkarenz wurde eingeführt. Auch dafür ein herzliches Dankeschön. Ich meine, auch das ist eine ganz wichtige Sache.
Was die Zukunft betrifft, ist festzuhalten, dass es einen verstärkten Dialog von Alt und Jung geben muss, um die bestehenden Probleme und Herausforderungen in unserem Land aufzugreifen und in einem generationenübergreifenden Dialog gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Nicht Generationenkonflikt, sondern Generationendialog ist gefragt!
Abschließend möchte ich mich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die für die Erstellung dieses Berichtes verantwortlich zeichnen, aufs Allerherzlichste bedanken. Dieser Bericht ist ein umfangreiches und ein interessantes Nachschlagewerk für alle, die an Sozialpolitik interessiert sind.
Unsere Fraktion wird diesen Bericht dankend zur Kenntnis nehmen.
Frau Staatssekretär, jetzt möchte ich noch etwas anbringen, was mich von meiner beruflichen Tätigkeit her wirklich bedrückt. Wenn die Zahlen richtig sind, dass es angeblich bei der Pensionsversicherungsanstalt 3 000 unerledigte Pensionsanträge gibt und angeblich 7 000 Anträge auf Pflegegeld offen sind, dass die Begutachtungen sehr lange dauern, so sind es unhaltbare Zustände.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgenden Fall schildern: Eine Frau aus Oberösterreich erkrankte an multipler Sklerose. Und diese Mutter von drei minderjährigen Kindern hat am 26. November 2002, also ziemlich genau vor einem Jahr, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt. – Dieser Antrag ist noch immer nicht erledigt; die Gutachten sind noch immer nicht da! Das kann doch so nicht weitergehen! Mir wurde gesagt, dass diese Verzögerung daran liege, dass die Begutachter angeblich sehr wenig für solche Gutachten bezahlt bekommen und daher einfach nichts tun, wenn ich das so sagen darf.
Ich würde Sie wirklich bitten, Frau Staatssekretärin – ich hoffe da auf Ihre Unterstützung –, diesbezüglich endlich etwas zu unternehmen, denn die Betroffenen können wirklich nicht verstehen, dass sie ein Jahr oder sogar noch länger auf ihre Pensionsentscheidung warten müssen. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schennach.)
Frau Staatssekretär Haubner, nicht nur jetzt, sondern auch bereits in der Vergangenheit gab es sehr viele Fälle, in denen der Pensionsantrag abgelehnt wurde, sodass diese Menschen zum Sozialgericht gehen mussten beziehungsweise müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Und auch da eine ähnliche Situation: Verfahrensdauer zwischen ein und zwei Jahren! Das sind Zustände, die man ändern könnte, ja sollte.
Ich würde Sie bitten, Frau Staatssekretär, sich das anzuschauen. Wenn Sie konkrete Fälle genannt haben wollen: Ich kann Ihnen diese Beispiele jederzeit liefern, haben wir doch im Jahr zirka 500 Vertretungsfälle, die wir übernehmen – egal, ob es da um
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