dann wird entschieden, ob die Asfinag diese Agenden selbst übernimmt oder ob sie bei den Ländern bleiben. So ist es zurzeit auch in Kärnten. Wie Sie wissen, sind dort im März Landtagswahlen, und ich bezweifle, dass diese Aussagen des Landeshauptmannes auch danach noch Bestand haben werden.
In Kärnten wurden zum Beispiel in den letzten zehn Jahren über 400 Planstellen im Straßenbereich eingespart. Ich muss sagen, wir sind ein Vorreiter, was Sparmaßnahmen im Straßenbereich betrifft. Und da muss ich schon sagen: Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, die Asfinag mit diesen Agenden zu betrauen.
Ich bitte daher um Unterstützung der Kollegen aus den anderen Bundesländern, diesen Ausgliederungsbestimmungen nicht zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.45
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.
14.45
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wenn man im Internet die parlamentarischen Materialien der letzten Zeit aufruft, erzielt man mit dem Suchbegriff „Umsatzsteuergesetz“ eine hohe Trefferquote. Und wenn ein Außenstehender das Zustandekommen des heutigen Gesetzesbeschlusses betreffend Änderung des Umsatzsteuergesetzes verfolgt, wird er – das wird man verstehen müssen – etwas verwirrt sein. Das liegt weniger am Gesetzgebungsvorgang, den der Nationalrat zu verantworten hat, sondern dazu hat vielmehr das Finanzministerium einen kräftigen Beitrag geleistet.
Ein kurzer Blick auf die Geschichte dieses Gesetzes: Ende September hat das Finanzministerium einen Entwurf für eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes versandt – unter Hinweis auf notwendige Anpassungen an EU-Richtlinien. Dieser Entwurf hat bei den Ländern und Gemeinden heftigen Widerspruch ausgelöst, weil damit – vereinfacht gesagt – die vielfach durchgeführte Leasingfinanzierung, von der vor allem die Gemeinden immer stärker Gebrauch machen, stark beeinträchtigt worden wäre, indem der Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke und Gebäude verdoppelt worden wäre.
Es wurde in Abrede gestellt, dass das zwingend erforderlich sei, um die EU-Richtlinien auszuführen. Wie auch immer, in der Regierungsvorlage hat sich dann die kritisierte Bestimmung nicht mehr gefunden, was von den Ländern und Gemeinden dankend zur Kenntnis genommen wurde.
Im Nationalrat wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes dann das Umsatzsteuergesetz wieder herausgenommen, weil es offenbar zwischen den Fraktionen noch Klärungsbedarf gab – ich habe das Gefühl, auch innerhalb der Fraktionen. Jedenfalls wurde das damals nicht beschlossen.
Die Beratung im Ausschuss des Nationalrates anlässlich des Hauptpunktes dieser Debatte hat dann dazu geführt, dass die Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Ausschussantrag wieder das Licht der Welt erblickte, nun aber nicht in der Fassung der Regierungsvorlage, sondern in der Fassung des Begutachtungsentwurfes. Die Beschlussfassung dieses Ausschussantrages im Nationalrat wäre für die Länder und Gemeinden in gleicher Weise nachteilig gewesen, wie es der Begutachtungsentwurf war.
Die Mitglieder des Finanzausschusses im Nationalrat waren dann offenbar selbst etwas überrascht darüber, was ihnen da zur Beschlussfassung vorgelegt worden war.
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