transparenten Gesellschaft müssten wir zu einer Klassifizierung kommen, dass jene Bereiche, die einer Geheimhaltung unterliegen, unkenntlich zu machen sind, aber das Dokument, um das es geht, letztlich doch ein – für welchen Bereich auch immer vorgesehenes – öffentliches Dokument wird. Das heißt, dass man das löscht und unkenntlich macht, was geheim sein sollte, aber dass nicht das gesamte Dokument an sich für geheim erklärt wird. – Das wären Wege.
Ich sage noch einmal: Ein Kompliment
dafür, dass das Gesetz hier in der Weise von allen vier Parteien verändert
wurde, aber das Problem – und deshalb unsere Gegenstimme heute – ist
eben diese unklare Position in diesen drei Bereichen. Ich bin aber guter
Hoffnung und richte die Bitte an unsere Vertreter aus dem Bundesrat im Österreich-Konvent –
da schaue ich jetzt explizit Kollegen Hösele und Professor Konecny an –, dass sie Druck machen,
dass die Frage des Redaktionsgeheimnisses in den Verfassungsrang gehoben wird,
wo sie hingehört. Bitte schauen Sie sich an: Es gibt viele Länder, die das
derart geregelt haben! Hätten wir das in der Verfassung verankert, glaube ich,
könnten heute die Fraktionen dem leichter zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.24
Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. Ich
erteile dieses.
19.24
Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher
Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Adaptierung des
Informationssicherheitsgesetzes ist aus meiner Sicht ein Gebot der Stunde. Wir
Politiker sind dazu verpflichtet, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die
größtmögliche Bewegungsfreiheit der Betroffenen gegeben ist.
Im Zuge der
fortschreitenden Globalisierung werden internationale Kooperationen in den
Bereichen Forschung und Entwicklung immer wichtiger. Natürlich kann man über
verschiedene Dinge philosophieren, so wie es mein Vorredner getan hat, wenn es
aber gilt, in der Privatwirtschaft bessere Bedingungen für internationale
Beteiligungen zu schaffen, dann ist es ein Gebot der Stunde, dass wir sehr
schnell agieren.
In der
Informationstechnologie, in der Luft- und Raumfahrt und in anderen Zukunftsbereichen
ist die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene unabdingbar geworden, und
natürlich werden für derartige Kooperationen auch entsprechende Standards zur
Einhaltung der Informationssicherheit eingefordert.
Sicherlich –
das kann ich nachvollziehen – ist es nicht angenehm, wenn man als Mitarbeiter
eines global tätigen Betriebes einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz
unterzogen wird, weil man vertrauliche, geheime oder als streng geheim
eingestufte Informationen erhält. Ich bin aber ganz sicher, dass jeder mitdenkende
Mitarbeiter eines Hightech-Betriebes eine derartige Überprüfung selbstverständlich
akzeptieren wird, wenn er weiß, dass die damit verbundene Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung
eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme seines Betriebes an einem
internationalen Forschungsprojekt darstellt. Ich meine, dass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter moderner Betriebe an derartige internationale Gepflogenheiten
bereits längst gewöhnt sind. (Vizepräsidentin
Haselbach
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Die Schaffung
und die Erhaltung qualitativ hoch stehender Arbeitsplätze in Österreich haben
für diese hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erste Priorität.
Und wir im Bundesrat sollten es ebenso halten und die anstehenden
Gesetzesänderungen mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Bundesräten der ÖVP.)
19.28
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