Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 150

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trans­parenten Gesellschaft müssten wir zu einer Klassifizierung kommen, dass jene Bereiche, die einer Geheimhaltung unterliegen, unkenntlich zu machen sind, aber das Dokument, um das es geht, letztlich doch ein – für welchen Bereich auch immer vorgesehenes – öffentliches Dokument wird. Das heißt, dass man das löscht und unkenntlich macht, was geheim sein sollte, aber dass nicht das gesamte Dokument an sich für geheim erklärt wird. – Das wären Wege.

Ich sage noch einmal: Ein Kompliment dafür, dass das Gesetz hier in der Weise von allen vier Parteien verändert wurde, aber das Problem – und deshalb unsere Gegen­stimme heute – ist eben diese unklare Position in diesen drei Bereichen. Ich bin aber guter Hoffnung und richte die Bitte an unsere Vertreter aus dem Bundesrat im Öster­reich-Konvent – da schaue ich jetzt explizit Kollegen Hösele und Professor Konecny an –, dass sie Druck machen, dass die Frage des Redaktionsgeheimnisses in den Verfassungsrang gehoben wird, wo sie hingehört. Bitte schauen Sie sich an: Es gibt viele Länder, die das derart geregelt haben! Hätten wir das in der Verfassung veran­kert, glaube ich, könnten heute die Fraktionen dem leichter zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.24

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. Ich erteile dieses.

 


19.24

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Adaptierung des Informationssicherheitsgesetzes ist aus meiner Sicht ein Gebot der Stunde. Wir Politiker sind dazu verpflichtet, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die größt­mög­liche Bewegungsfreiheit der Betroffenen gegeben ist.

Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung werden internationale Kooperationen in den Bereichen Forschung und Entwicklung immer wichtiger. Natürlich kann man über verschiedene Dinge philosophieren, so wie es mein Vorredner getan hat, wenn es aber gilt, in der Privatwirtschaft bessere Bedingungen für internationale Beteiligungen zu schaffen, dann ist es ein Gebot der Stunde, dass wir sehr schnell agieren.

In der Informationstechnologie, in der Luft- und Raumfahrt und in anderen Zukunfts­bereichen ist die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene unabdingbar geworden, und natürlich werden für derartige Kooperationen auch entsprechende Standards zur Einhaltung der Informationssicherheit eingefordert.

Sicherlich – das kann ich nachvollziehen – ist es nicht angenehm, wenn man als Mitar­beiter eines global tätigen Betriebes einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicher­heitspolizeigesetz unterzogen wird, weil man vertrauliche, geheime oder als streng geheim eingestufte Informationen erhält. Ich bin aber ganz sicher, dass jeder mitden­kende Mitarbeiter eines Hightech-Betriebes eine derartige Überprüfung selbstver­ständ­lich akzeptieren wird, wenn er weiß, dass die damit verbundene Sicherheits­unbedenk­lichkeitsbescheinigung eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme seines Betriebes an einem internationalen Forschungsprojekt darstellt. Ich meine, dass die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter moderner Betriebe an derartige internationale Gepflogenheiten bereits längst gewöhnt sind. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Die Schaffung und die Erhaltung qualitativ hoch stehender Arbeitsplätze in Österreich haben für diese hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erste Priorität. Und wir im Bundesrat sollten es ebenso halten und die anstehenden Gesetzesänderungen mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.28

 


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