Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 149

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Mit der nunmehr vorliegenden Gesetzesnovelle wird für ganz gewisse Bereiche einer ganz spezialisierten und besonders sensiblen Hightech-Industrie und Hightech-For­schung ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Standortes Österreich geleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.18

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es.

 


19.19

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kollege Hösele hat völlig Recht: Das ist die sensible Materie zwischen Geheimhaltung und Transparenz. Und hier gilt es abzuwägen. Wir haben schon gesehen, als die Schweden den EU-Vorsitz übernommen haben, was da plötzlich auf Grund der Gesetze Schwedens alles transparent wurde, als dann plötzlich die ganzen Tagesordnungen der EU-Räte über Internet abrufbar waren. (Bundesrat Konecny: Da ist das Chaos ausgebrochen!) – Nein, es war einfach eine völlig andere Situation, weil die Schweden auf Grund ihrer Informationsgesetzeslage im EU-Vorsitz agieren mussten. Das war meiner Meinung nach ein wirklich einmaliger Akt, der näm­lich für die EU etwas mehr an Transparenz gebracht hat. Auch wenn es dann andere Präsidentschaften etwas reduziert haben, aber die Schweden haben in dieser Frage schon einen erstaunlichen Level vorgegeben.

Meine Damen und Herren! Diese Novelle ist auch ein Stück lebendiger Parlamen­tarismus, muss man eigentlich sagen, weil die Vorlage, die das Parlament bekommen hat, mit dem, was im Nationalrat beschlossen wurde, nicht mehr identisch ist. Insofern ein Kompliment an alle vier Fraktionen im Nationalrat, die hier tatsächlich intensiv um einen Text gerungen haben. Auch wenn er dann nur mehrheitlich angenommen wurde, haben doch alle vier Fraktionen insofern eine erstaunliche Arbeit vollbracht, als man diese Novelle auf jenes Maß, das völkerrechtlich vorgesehen und notwendig ist, abge­schlankt hat. Das heißt, die Vorlage, die ins Parlament gekommen ist, war weitaus üppiger als das, was heute als Novelle zur Beschlussfassung vorliegt.

Informationsfreiheit, der moderne gläserne Staat oder „free act of information“ stehen auf der einen Seite, und auf der anderen Seite steht der Vertrauensgrundsatz: Wenn der Staat Österreich vertrauliche Informationen bekommt, so müssen sich die Partner auf eine Vertraulichkeit verlassen können. Das heißt, Schriftstücke müssen nach ihrer Vertraulichkeit klassifiziert werden. Dem könnte man im Prinzip zustimmen, wenn nicht drei Dinge für mich nach wie vor unklar und nicht geregelt wären.

Unklar ist erstens die Stellung des Journalisten. Österreich ist leider eines der EU-Länder, die das Redaktionsgeheimnis nicht im Verfassungsrang haben. Ich hoffe, dass der Österreich-Konvent auch als ein Ergebnis bringt, dass das Redaktionsgeheimnis so wie in vielen anderen europäischen Ländern im Verfassungsrang abgesichert wird. Das ist derzeit ungeklärt, und diese ungeklärte Position des Journalisten oder der Jour­nalistin und ihrer Stellung versetzt sie in diesem Fall insofern in eine benachteiligte Situation, als es nämlich bei einem Redaktionsgeheimnis um den Informantenschutz geht. Und der Informantenschutz ist hier, sagen wir einmal, bedroht.

Das Zweite – das betrifft jetzt die Länderkammer – ist die unklare Situation in diesem Gesetz, was zum Beispiel die Geheimhaltung des Bundes gegenüber den Ländern angeht. Das ist nicht geklärt, meine Damen und Herren, das bedarf aber einer Klärung: Was ist auch zum Beispiel Ländern gegenüber geheim zu halten und was nicht?

Und der dritte Bereich ist der Bereich Regierungsmitglieder gegenüber Obersten Or­ganen. Ich glaube, im Sinne des free act of information, im Sinne einer modernen,


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