parenz, Amtsgeheimnis, Geheimhaltungsstufen kann und muss viel nachgedacht und philosophiert werden.
Die vorliegende Novelle – und ich beziehe mich auf die Novelle – dient vor allem der Sicherung und Stärkung des Hightech-Standortes Österreich. Es ist auch ausgeführt worden, was der Inhalt der Novelle ist. Insofern würde sie genau dem entsprechen, was heute Vormittag die SPÖ in ihrem Entschließungsantrag in Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Erweiterung eingebracht hat, nämlich dass die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt aufgefordert wird, alle nationalen Spielräume zu nutzen, um das Wirtschaftswachstum und damit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu fördern.
Diese Gesetzesnovelle stellt eine notwendige Maßnahme dar, die es österreichischen Unternehmen und Institutionen ermöglichen soll, an Forschungsprogrammen wie beispielsweise der Europäischen Weltraumorganisation ESA ungehindert teilzunehmen. Es gibt dabei auch eine gewisse zeitliche Notwendigkeit, das rasch zu tun, denn am 8. Oktober wurde mit der ESA ein diesbezügliches Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Das Vorliegen einer staatlichen Bescheinigung über die Einhaltung gewisser Geheimhaltungsstandards in den betreffenden Unternehmen und Forschungsinstitutionen wird darin zur Bedingung für die Teilnahme gemacht, da auf den Schutz des geistigen Eigentums angesichts des immer stärker werdenden internationalen Wettbewerbs natürlich zu Recht viel Wert gelegt wird.
Für die Umsetzung dieses Sicherheitsübereinkommens fehlte allerdings die entsprechende wesentliche gesetzliche Grundlage, nämlich die gesetzliche Möglichkeit, auf Antrag den Firmen und Forschungseinrichtungen eine solche Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung zu gewähren.
Die Teilhabe an solchen internationalen Programmen ist für die USA möglicherweise nicht so bedeutend, ist aber gerade für einen kleinen Staat wie Österreich von besonderer Bedeutung. Schon jetzt waren wir ein Lieferant von Know-how und wichtigen Hightech-Produkten gerade auch in der europäischen Raumfahrt, die in vielen Bereichen für Innovationen sorgte. Mit der heute zu beschließenden Gesetzesnovelle kann der Prozess erfolgreich weiterentwickelt werden. Ich kann hier auch aus der steirischen Erfahrung sprechen, da zum Beispiel mit Herrn Professor Willibald Riedler seit über drei Jahrzehnten ein international hoch angesehener Wissenschafter in Zusammenhang mit der Weltraumtechnik Graz zum Gravitationsfeld seines Wirkens gemacht hat und in Graz auch das Institut für Weltraumforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beheimatet ist.
Noch einmal komme ich zu dem Zeitdruck zurück. Das Satellitennavigationsprogramm GALILEO ist das erste Großprogramm, in das die Europäische Union und die ESA eng eingebunden sind. Die internationalen Ausschreibungen dafür starten Anfang nächsten Jahres, und dazu brauchen wir eben diesen heutigen Gesetzesbeschluss äußerst dringlich und notwendig.
Ich stelle es noch einmal fest: Für einen an Fläche und Einwohnern und auch an natürlichen Rohstoffen im globalen Vergleich relativ kleinen Staat wie Österreich ist das wichtigste Kapital der Rohstoff Geist, also Qualifikation, innovative Unternehmen und hoch qualifizierte Wissenschafter und Forscher.
Gestern hat in Graz ein Konjunkturgespräch mit den beiden Spitzenexponenten des Instituts für Wirtschaftsforschung – Professor Kramer und Professor Aiginger – stattgefunden. Aiginger hat dort festgestellt, nachdem Kramer schon allgemein auf die Notwendigkeit der Qualifikation im Wettbewerb hingewiesen hat: Die zukünftige Konkurrenzsituation wird bestimmt von Forschung, Ausbildung und Technologie. Österreich muss ein Technologiegeber werden.
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