Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 147

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm dieses.

 


19.10

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat sich schon 2001 gegen das Stammgesetz des Informationssicher­heits­gesetzes ausgesprochen, weil es unserer Meinung nach gravierende Mängel und be­denkliche Passagen enthalten hat. Diese gravierenden Mängel wurden auch jetzt nicht ausgeräumt.

So wie bei vielen Gesetzen hat die Bundesregierung auch 2001 das Informations­sicher­heitsgesetz schludrig vorbereitet, so musste damals der Erstentwurf zurückgezo­gen werden, weil er so katastrophal und legistisch völlig unbrauchbar war. Auch die dann korrigierte Fassung war nicht viel besser. Beinahe alle Verwaltungsvorgänge wer­den durch das Gesetz klassifiziert. Eine Weitergabe solcher Informationen ist daher verwaltungsrechtlich beziehungsweise gerichtlich strafbar.

Dem gegenüber steht das SPÖ-Modell, wonach nur in eingeschränkten Fällen, für die öffentliche Sicherheit und andere Rechtsgüter erforderlichen Fälle eine Amtsverschwie­genheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Medien besteht. Alle anderen Verwaltungsakte sollen öffentlich zugänglich sein.

Mit dem gegenständlichen Gesetz werden die Bestimmungen samt Sicherheitsprü­fun­gen auf Unternehmungen und deren Mitarbeiter ausgedehnt, die sich um Erteilung internationaler Aufträge bei Projekten bemühen, bei denen besonders hohe Sicher­heitsmaßnahmen verlangt werden. Hier geht es darum, dass auch Personen, die im Zuge ihrer Tätigkeit ganz einfach Informationen erhalten, die als vertraulich, geheim oder streng geheim gelten, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizei­gesetz unterzogen werden, damit das Unternehmen für diese Arbeiten auch die ent­spre­chende Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung erhalten kann.

Meine Damen und Herren! Uns ist nicht erklärlich, dass bei diesem Gesetz die Be­gutachtungsfrist nicht eingehalten wurde. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum es diese Begutachtungsfrist nicht gegeben hat. Hier geht es um den Datenschutz, hier geht es um die Intimsphäre der betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die vorliegende Gesetzesnovelle klärt auch nicht, ob die Betroffenen von den Maß­nahmen zu informieren sind, ob ihnen die Ergebnisse der Überprüfungen bekannt zu geben sind oder was die zuständigen Ministerien mit den Informationen in der Folge zu tun haben. Da geht es immerhin um sensible Daten, die erhoben werden, die nach den Bestimmungen des Datenschutzrechtes – und das gilt auch auf europäischer Ebene – besonders geschützt sind. Dieser Umstand wurde im Gesetz überhaupt nicht berück­sichtigt.

Der Verzicht auf das Begutachtungsverfahren hat den Interessenvertretungen und auch dem Datenschutzrat die Möglichkeit genommen, auf kritische Punkte im Gesetz aufmerksam zu machen. Die grundsätzlichen Mängel, die wir schon 2001 kritisiert haben, sind nicht behoben worden. Daher können wir dieser Vorlage auch nicht zu­stimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.13

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hösele. Ich erteile dieses.

 


19.14

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Spannungsverhältnis Datenschutz, Trans-


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