Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm dieses.
19.10
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat sich schon 2001 gegen das Stammgesetz des Informationssicherheitsgesetzes ausgesprochen, weil es unserer Meinung nach gravierende Mängel und bedenkliche Passagen enthalten hat. Diese gravierenden Mängel wurden auch jetzt nicht ausgeräumt.
So wie
bei vielen Gesetzen hat die Bundesregierung auch 2001 das Informationssicherheitsgesetz
schludrig vorbereitet, so musste damals der Erstentwurf zurückgezogen werden,
weil er so katastrophal und legistisch völlig unbrauchbar war. Auch die dann
korrigierte Fassung war nicht viel besser. Beinahe alle Verwaltungsvorgänge werden
durch das Gesetz klassifiziert. Eine Weitergabe solcher Informationen ist daher
verwaltungsrechtlich beziehungsweise gerichtlich strafbar.
Dem
gegenüber steht das SPÖ-Modell, wonach nur in eingeschränkten Fällen, für die
öffentliche Sicherheit und andere Rechtsgüter erforderlichen Fälle eine
Amtsverschwiegenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den
Medien besteht. Alle anderen Verwaltungsakte sollen öffentlich zugänglich sein.
Mit dem
gegenständlichen Gesetz werden die Bestimmungen samt Sicherheitsprüfungen auf
Unternehmungen und deren Mitarbeiter ausgedehnt, die sich um Erteilung
internationaler Aufträge bei Projekten bemühen, bei denen besonders hohe Sicherheitsmaßnahmen
verlangt werden. Hier geht es darum, dass auch Personen, die im Zuge ihrer
Tätigkeit ganz einfach Informationen erhalten, die als vertraulich, geheim oder
streng geheim gelten, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz
unterzogen werden, damit das Unternehmen für diese Arbeiten auch die entsprechende
Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung erhalten kann.
Meine
Damen und Herren! Uns ist nicht erklärlich, dass bei diesem Gesetz die Begutachtungsfrist
nicht eingehalten wurde. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum es diese
Begutachtungsfrist nicht gegeben hat. Hier geht es um den Datenschutz, hier
geht es um die Intimsphäre der betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die
vorliegende Gesetzesnovelle klärt auch nicht, ob die Betroffenen von den Maßnahmen
zu informieren sind, ob ihnen die Ergebnisse der Überprüfungen bekannt zu geben
sind oder was die zuständigen Ministerien mit den Informationen in der Folge zu
tun haben. Da geht es immerhin um sensible Daten, die erhoben werden, die nach
den Bestimmungen des Datenschutzrechtes – und das gilt auch auf
europäischer Ebene – besonders geschützt sind. Dieser Umstand wurde im
Gesetz überhaupt nicht berücksichtigt.
Der Verzicht auf das
Begutachtungsverfahren hat den Interessenvertretungen und auch dem
Datenschutzrat die Möglichkeit
genommen, auf kritische Punkte im Gesetz aufmerksam zu machen. Die
grundsätzlichen Mängel, die wir schon 2001 kritisiert haben, sind nicht behoben
worden. Daher können wir dieser Vorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
19.13
Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hösele. Ich erteile dieses.
19.14
Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Spannungsverhältnis Datenschutz, Trans-
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