und
Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom
3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Förderung der Presse
(Presseförderungsgesetz 2004 – PresseFG 2004) erlassen sowie das
KommAustria-Gesetz, das Publizistikförderungsgesetz und das
Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden.
Der
Bericht liegt allen schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –
keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht und die
Antragstellung.
Wir gehen
in die Debatte ein.
Ich darf
Herrn Bundesrat Konecny bitten, das Wort zu ergreifen.
19.31
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Darf ich Sie etwas fragen? (Staatssekretär Morak: Fragen Sie!) Sind Sie dienstlich hier, oder überbrücken Sie nur die Zeit bis zum nächsten Tagesordnungspunkt? (Staatssekretär Morak: Ich bin dienstlich hier!) – Aha. Das ist nämlich interessant, weil es bei diesem Tagesordnungspunkt ja um keine Regierungsvorlage geht, sondern um einen Initiativantrag der medienkundigen Abgeordneten Mag. Molterer und Dr. Bleckmann. (Staatssekretär Morak: Aber sehr großes Interesse meinerseits wollte ich damit bekunden!)
Okay, Sie
sind also interessehalber, nicht als ... – Oder könnte es vielleicht
sein, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter irgendetwas mit diesem Text zu tun hatten?
(Staatssekretär Morak: Natürlich haben wir auch daran mitgearbeitet,
aber ...!) – Ach so, das ist wieder eines jener Gesetze, die,
weil als Initiativantrag eingebracht, der Begutachtung entzogen wurden –
die gerade in diesem Fall besonders interessant gewesen wäre, geht es doch hier
unter anderem um die Förderung der Medienvielfalt in den Bundesländern.
Vielleicht hätten diese irgendetwas dazu zu sagen gehabt!? Aber sie haben das Gesetz
nicht gesehen! Sie haben es zwar jetzt
gesehen, in der Zeit zwischen der Beschlussfassung im Nationalrat und unserer
Befassung im Bundesrat, aber das übliche Verfahren für
De-facto-Regierungsvorlagen, nämlich mit einer deutlich längeren Frist
begutachten zu lassen, wurde eben wieder einmal vermieden. – Soll sein,
Herr Staatssekretär.
Wir
lehnen diese Vorlage ab – nicht, weil wir der Meinung sind, dass eine
Novellierung der Presseförderung nicht notwendig wäre: Von Jahr zu Jahr sind
die einzelnen Förderungstöpfe zugegebenermaßen grotesker geworden. Journalisten
von heute wissen eigentlich schon gar nicht mehr, was ein Fernschreiber ist,
aber die Fernschreibgebühren – die daher auch nirgendwo angefallen
sind – waren bisher noch immer Gegenstand der Förderung.
Mit der
Tatsache, dass hier angepasst wurde, haben wir kein Problem. Auch mit einzelnen
Bestimmungen können wir uns durchaus anfreunden. Nicht alles freilich ist der
Weisheit letzter Schluss, und manches – das hat sich auch bei den
Beratungen im Ausschuss und zum Teil auch zwischen den Parteien gezeigt –
ist erstaunlich zufällig.
Bei dem Gesetz, das die Abgeordneten Molterer und Bleckmann eingebracht haben, war beispielsweise bei Wochenzeitungen noch eine außerordentlich kompliziert ausschauende Formel enthalten, die in Wirklichkeit bedeutet hat, dass von Wochenzei-
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