Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 153

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tungen die ersten 5 000 Stück gefördert werden. (Staatssekretär Morak: 10 000!) – Nein, in der Urfassung 5 000!

Dann gab es einen Abänderungsantrag, und die Formel ist noch ein bisschen kom­plizierter geworden. Aber was auch immer in der Formel enthalten ist: Es werden jetzt eben die ersten 15 000 Stück gefördert. – Es wäre interessant zu wissen, wer da in der Zwischenzeit protestiert und gesagt hat: Hoppla, da bekomme ich nicht genug Geld, um mich am Leben zu halten!, denn, mit Verlaub gesagt, dass sich Geset­zes­macher nicht überlegen, ob sie eine Zahl einfach oder dreifach nehmen sollen, und dass das nur ein medienpolitischer Zufall ist, das – Ihnen, Herr Staatssekretär, brauche ich es nicht zu glauben, denn Sie haben ja mit dem Gesetz nur begrenzt etwas zu tun – glaube ich den Antragstellern Molterer und Bleckmann nicht.

Ich halte es für in hohem Maße problematisch, dass nunmehr die Presseförderung, aber in einem Annex auch die ungleich kompliziertere Publizistikförderung in ihrer Durchführung in die KommAustria – also eine zwar natürlich dem Bund zugehörende Institution, aber eine ausgegliederte Einrichtung – verlagert wird. Bisher war es die Bun­desregierung, die anhand der Empfehlungen von Beiräten – einen für die Zeitun­gen, einen für die Zeitschriften – zu entscheiden hatte. Jetzt ist es eine politisch nicht verantwortliche Institution, wobei dann die kleinen Nettigkeiten dazukommen: Für die Presse- und Publizistikförderung ist die KommAustria außerdem noch durch die RTR-GmbH administrativ zu unterstützen, und dort ist dann für die Printmedien der Ge­schäftsführer für den Fachbereich Rundfunk zuständig. – Das ist alles ein bisschen gewollt und ein bisschen künstlich – aber soll noch einmal sein!

Problematisch wird es, ich sagte es schon, einerseits bei der Publizistikförderung – im Gegensatz zur Tagespresse und zur Wochenpresse, wo es relativ präzise Kriterien gibt. Ich weiß als langjähriges Mitglied des Beirates, dass es Beurteilungskriterien gibt: Was ist eigentlich noch eine Zeitschrift? Ist ein photokopiertes Blatt in A4, in der Mitte mit einem Falz versehen und damit formal auf vier Seiten aufgeblasen und viermal im Jahr erscheinend, schon eine Zeitschrift oder nicht? – Darüber haben wir viele Stunden debattiert.

Es gibt natürlich auch, gerade im Publizistikförderungsgesetz, politische Beurteilungs­kriterien. Dazu kann der Beirat eine Empfehlung abgeben, also etwa: Bekenntnis zur Demokratie, Ablehnung von Gewalt als politischem Mittel. Dazu kann der Beirat auch Gutachten einholen. Aber das ist eine politische Wertung – und der Partner dabei war vernünftigerweise die Bundesregierung, die eine politische Institution ist und für eine politische Entscheidung auch politisch einsteht. Die KommAustria ist kein passender Partner für politische Entscheidungen!

Das Letzte, das anzumerken ist – und das ist natürlich dann auch etwas, was ein gewisses Misstrauen erweckt –: Man kann sich natürlich relativ leicht ausrechnen, was herauskommt, wenn man das neue Gesetz anwendet. Und darum habe ich von der Begutachtung gesprochen. Was kommt denn heraus? – Dass die wenigen noch überlebenden Bundesländerzeitungen substantiell weniger Geld bekommen!

Die „Salzburger Volkszeitung“ – nicht mein Leibblatt – verliert eine halbe Million € pro Jahr. Das „Neue Volksblatt“ – auch nicht mein Leibblatt – verliert 650 000 € im Jahr. Die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ verliert 900 000 € im Jahr. Und die „KTZ“ – das ist ein Leibblatt, aber Sie müssen es ja nicht notwendigerweise mögen – verliert 2 Millionen € im Jahr.

Wenn wir gleichzeitig bei den bundesweit verbreiteten Blättern deutliche Zugewinne ha­ben, dann frage ich mich, ob das wirklich im Interesse der Vielfalt ist. Wir könnten das ausführlich diskutieren. Aber es ist eine Maßnahme, die jedenfalls die Vielfalt der regionalen Tagespresse weniger fördert als bisher.

 


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