tungen
die ersten 5 000 Stück gefördert werden. (Staatssekretär Morak:
10 000!) – Nein, in der Urfassung 5 000!
Dann gab
es einen Abänderungsantrag, und die Formel ist noch ein bisschen komplizierter
geworden. Aber was auch immer in der Formel enthalten ist: Es werden jetzt eben
die ersten 15 000 Stück gefördert. – Es wäre interessant zu
wissen, wer da in der Zwischenzeit protestiert und gesagt hat: Hoppla, da
bekomme ich nicht genug Geld, um mich am Leben zu halten!, denn, mit Verlaub gesagt,
dass sich Gesetzesmacher nicht überlegen, ob sie eine Zahl einfach oder
dreifach nehmen sollen, und dass das nur ein medienpolitischer Zufall ist,
das – Ihnen, Herr Staatssekretär, brauche ich es nicht zu glauben, denn
Sie haben ja mit dem Gesetz nur begrenzt etwas zu tun – glaube ich den
Antragstellern Molterer und Bleckmann nicht.
Ich halte
es für in hohem Maße problematisch, dass nunmehr die Presseförderung, aber in
einem Annex auch die ungleich kompliziertere Publizistikförderung in ihrer
Durchführung in die KommAustria – also eine zwar natürlich dem Bund
zugehörende Institution, aber eine ausgegliederte Einrichtung – verlagert
wird. Bisher war es die Bundesregierung, die anhand der Empfehlungen von
Beiräten – einen für die Zeitungen, einen für die Zeitschriften – zu
entscheiden hatte. Jetzt ist es eine politisch nicht verantwortliche
Institution, wobei dann die kleinen Nettigkeiten dazukommen: Für die Presse-
und Publizistikförderung ist die KommAustria außerdem noch durch die RTR-GmbH
administrativ zu unterstützen, und dort ist dann für die Printmedien der Geschäftsführer
für den Fachbereich Rundfunk zuständig. – Das ist alles ein bisschen
gewollt und ein bisschen künstlich – aber soll noch einmal sein!
Problematisch
wird es, ich sagte es schon, einerseits bei der Publizistikförderung – im
Gegensatz zur Tagespresse und zur Wochenpresse, wo es relativ präzise Kriterien
gibt. Ich weiß als langjähriges Mitglied des Beirates, dass es
Beurteilungskriterien gibt: Was ist eigentlich noch eine Zeitschrift? Ist ein
photokopiertes Blatt in A4, in der Mitte mit einem Falz versehen und damit
formal auf vier Seiten aufgeblasen und viermal im Jahr erscheinend, schon eine
Zeitschrift oder nicht? – Darüber haben wir viele Stunden debattiert.
Es gibt
natürlich auch, gerade im Publizistikförderungsgesetz, politische Beurteilungskriterien.
Dazu kann der Beirat eine Empfehlung abgeben, also etwa: Bekenntnis zur
Demokratie, Ablehnung von Gewalt als politischem Mittel. Dazu kann der Beirat
auch Gutachten einholen. Aber das ist eine politische Wertung – und der
Partner dabei war vernünftigerweise die Bundesregierung, die eine politische
Institution ist und für eine politische Entscheidung auch politisch einsteht.
Die KommAustria ist kein
passender Partner für politische Entscheidungen!
Das
Letzte, das anzumerken ist – und das ist natürlich dann auch etwas, was
ein gewisses Misstrauen erweckt –: Man kann sich natürlich relativ leicht
ausrechnen, was herauskommt, wenn man das neue Gesetz anwendet. Und darum habe
ich von der Begutachtung gesprochen. Was kommt denn heraus? – Dass die
wenigen noch überlebenden Bundesländerzeitungen substantiell weniger Geld
bekommen!
Die
„Salzburger Volkszeitung“ – nicht mein Leibblatt – verliert eine
halbe Million € pro Jahr. Das „Neue Volksblatt“ – auch nicht mein
Leibblatt – verliert 650 000 € im Jahr. Die „Neue Vorarlberger
Tageszeitung“ verliert 900 000 € im Jahr. Und die „KTZ“ – das
ist ein Leibblatt, aber Sie müssen es ja nicht notwendigerweise mögen –
verliert 2 Millionen € im Jahr.
Wenn wir
gleichzeitig bei den bundesweit verbreiteten Blättern deutliche Zugewinne haben,
dann frage ich mich, ob das wirklich im Interesse der Vielfalt ist. Wir könnten
das ausführlich diskutieren. Aber es ist eine Maßnahme, die jedenfalls die
Vielfalt der regionalen Tagespresse weniger fördert als bisher.
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