beurteilen, dass dabei aber nicht immer legale Mittel zum Einsatz kommen, steht ebenfalls unzweifelhaft fest.
Es ist daher besonders positiv, dass der politische Diskurs in Sportangelegenheiten in Österreich von einer breiten Übereinstimmung aller im Parlament vertretenen Parteien gekennzeichnet ist. Dieser Umstand schafft letztlich eine wertvolle Grundlage für die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen. Dieses Übereinkommen erweist damit nicht nur dem Ansehen des Spitzensports in Österreich einen guten Dienst, sondern schützt vor allem die Sportler selbst.
Die vorliegende Konvention regelt mit der gegenseitigen Anerkennung von Dopingkontrollen, der Gewährleistung einer gleichmäßigen Vorgangsweise gemäß den Qualitätsnormen für Dopingkontrollen sowie der Zuständigkeit der World Anti-Doping Agency wesentliche Bereiche in der Dopingbekämpfung und schafft damit nicht nur einheitliche Richtlinien, sondern forciert damit auch einheitliche Qualitätsstandards bei Dopingkontrollen.
Das vorliegende Zusatzprotokoll und der Vier-Parteien-Entschließungsantrag im Nationalrat bedeuten einen guten und wichtigen Startschuss für ein noch zu diskutierendes einheitliches Bundesgesetz im Bereich der Dopingbekämpfung, das natürlich nur mit Zustimmung der Länder erreicht werden kann. Ich denke aber, dass wir bei der Dopingbekämpfung auf einem guten Weg sind und einen wichtigen Startschuss dazu heute auch im Bundesrat geben können. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
20.31
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.
20.31
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mit dem vorliegenden Zusatzprotokoll wird die Anti-Doping Konvention effizienter gestaltet, mein Vorredner hat es schon angesprochen. Das Schöne dabei ist insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen, die durch zertifizierte Einrichtungen durchgeführt werden.
Dieses Gesetz, dem wir heute zustimmen, ist ein Gesetz, das deshalb zu befürworten ist, weil es eine wesentliche Erweiterung der Verfolgungsmöglichkeiten im Dopingbereich beinhaltet. Es besteht nun immerhin für alle Unterzeichnerstaaten der Anti-Doping Konvention die Möglichkeit, auch bei anderen Staaten Kontrollen vorzunehmen sowie unangekündigte Kontrollen in allen Unterzeichnerstaaten durchzuführen.
Die Ergebnisse der Kontrollen sollen gleichzeitig den nationalen Sportverbänden des Herkunftslandes der Sportlerinnen und der Sportler sowie den internationalen Anti-Doping-Agenturen übermittelt werden. Oberste Priorität – und auch das hat mein Vorredner bereits angesprochen – soll dabei sein, unsere Sportlerinnen und Sportler zu schützen und ihnen beizustehen. Bisher wurden die ausübenden Sportler massiv benachteiligt. Die derzeitige Situation bietet ihnen keine Rechtssicherheit.
Mit diesem Gesetz soll die Harmonisierung, die Transparenz und die Effizienz der bestehenden und auch der künftigen in diesem Bereich geschlossenen Vereinbarungen eingehalten werden. Eine vom Österreichischen Anti-Doping-Comité herausgegebene Broschüre, für deren Inhalt Dr. Karl-Heinz Demel verantwortlich zeichnet, soll allen Medizinern, Pharmazeuten, Ärzten, Aktiven und Betreuern helfen, mit dem Dopingproblem umzugehen. Mit dieser Anti-Doping-Broschüre wurde ein Schritt gesetzt, der in eine bestimmte Richtung führt, nämlich zur korrekten Behandlung aller möglicherweise anfallenden Probleme.
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