Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 166

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beurteilen, dass dabei aber nicht immer legale Mittel zum Einsatz kommen, steht ebenfalls unzweifelhaft fest.

Es ist daher besonders positiv, dass der politische Diskurs in Sportangelegenheiten in Österreich von einer breiten Übereinstimmung aller im Parlament vertretenen Parteien gekennzeichnet ist. Dieser Umstand schafft letztlich eine wertvolle Grundlage für die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen. Dieses Übereinkommen erweist damit nicht nur dem Ansehen des Spitzensports in Österreich einen guten Dienst, sondern schützt vor allem die Sportler selbst.

Die vorliegende Konvention regelt mit der gegenseitigen Anerkennung von Dopingkon­trollen, der Gewährleistung einer gleichmäßigen Vorgangsweise gemäß den Qualitäts­nor­men für Dopingkontrollen sowie der Zuständigkeit der World Anti-Doping Agency wesentliche Bereiche in der Dopingbekämpfung und schafft damit nicht nur einheitliche Richtlinien, sondern forciert damit auch einheitliche Qualitätsstandards bei Dopingkon­trollen.

Das vorliegende Zusatzprotokoll und der Vier-Parteien-Entschließungsantrag im Na­tional­rat bedeuten einen guten und wichtigen Startschuss für ein noch zu disku­tierendes einheitliches Bundesgesetz im Bereich der Dopingbekämpfung, das natürlich nur mit Zustimmung der Länder erreicht werden kann. Ich denke aber, dass wir bei der Dopingbekämpfung auf einem guten Weg sind und einen wichtigen Startschuss dazu heute auch im Bundesrat geben können. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.31

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bun­desrätin Auer. – Bitte.

 


20.31

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mit dem vorliegenden Zusatzprotokoll wird die Anti-Doping Konvention effizienter gestaltet, mein Vorredner hat es schon angesprochen. Das Schöne dabei ist insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen, die durch zertifi­zier­te Einrichtungen durchgeführt werden.

Dieses Gesetz, dem wir heute zustimmen, ist ein Gesetz, das deshalb zu befürworten ist, weil es eine wesentliche Erweiterung der Verfolgungsmöglichkeiten im Doping­be­reich beinhaltet. Es besteht nun immerhin für alle Unterzeichnerstaaten der Anti-Doping Konvention die Möglichkeit, auch bei anderen Staaten Kontrollen vorzunehmen sowie unangekündigte Kontrollen in allen Unterzeichnerstaaten durchzuführen.

Die Ergebnisse der Kontrollen sollen gleichzeitig den nationalen Sportverbänden des Herkunftslandes der Sportlerinnen und der Sportler sowie den internationalen Anti-Doping-Agenturen übermittelt werden. Oberste Priorität – und auch das hat mein Vor­redner bereits angesprochen – soll dabei sein, unsere Sportlerinnen und Sportler zu schützen und ihnen beizustehen. Bisher wurden die ausübenden Sportler massiv benachteiligt. Die derzeitige Situation bietet ihnen keine Rechtssicherheit.

Mit diesem Gesetz soll die Harmonisierung, die Transparenz und die Effizienz der bestehenden und auch der künftigen in diesem Bereich geschlossenen Vereinba­rungen eingehalten werden. Eine vom Österreichischen Anti-Doping-Comité heraus­gegebene Broschüre, für deren Inhalt Dr. Karl-Heinz Demel verantwortlich zeichnet, soll allen Medizinern, Pharmazeuten, Ärzten, Aktiven und Betreuern helfen, mit dem Do­pingproblem umzugehen. Mit dieser Anti-Doping-Broschüre wurde ein Schritt ge­setzt, der in eine bestimmte Richtung führt, nämlich zur korrekten Behandlung aller mög­licherweise anfallenden Probleme.

 


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