Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 169

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Ferner soll anerkannt werden, dass die internationale Anti-Doping-Agentur auf dem Gebiet eines Unterzeichnerstaates der Anti-Doping Konvention tätig werden darf. Durch die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen gibt es somit eine weitere Harmonisierung sowie eine gleichmäßige Vorgangsweise bei der Durchführung von Dopingkontrollen.

Allerdings – das ist leider noch ein Wunsch, aber ich hoffe, er geht bald in Erfüllung –, sollten sich auch die Vereinigten Staaten dieser Konvention unterwerfen, weil dort, wie für jeden, der sich etwas intensiver mit Sport beschäftigt, klar ersichtlich ist, gedopt wird und damit für Teilnehmer aus Ländern, in denen diese Anti-Doping Konvention zur Anwendung gelangt, keine Chancengleichheit besteht. Die immer wieder auch an die Öffentlichkeit gelangenden Resultate von Dopinguntersuchungen in den Vereinigten Staaten zeigen ja, dass dort die ganze Spitze gedopt hat – zumindest gedopt hat – und dass nach wie vor nicht die Absicht besteht, auf Ebene der Vereinigten Staaten dagegen aufzutreten.

Ich bin aber froh, dass viele Länder diese Anti-Doping Konvention umsetzen, da es dadurch doch zu mehr Chancengleichheit kommt und der Sport gesünder wird.

Zum Abschluss möchte ich mich dafür entschuldigen, dass bei der Ausschusssitzung kein Vertreter unseres Hauses anwesend war. Es hat hier offensichtlich einen Organi­sationsfehler gegeben, das tut mir Leid und wird nicht wieder vorkommen. Ich wünsche Ihnen nach dieser Marathonsitzung erholsame Feiertage und ein gutes neues Jahr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bun­desrätin Kerschbaum.)

20.42

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hoffe, dass unsere Ausdauer nicht dazu geführt hat, dass Sie Ihre Weihnachtsfeier, von der Sie gesprochen haben, versäumt haben. (Staatssekretär Mag. Schweitzer: Die ist schon aus! – Heiterkeit.)

Es liegen mir dazu keine Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich erinnere daran, dass der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbstän­digen Wirkungsbereiches der Länder regelt. Daher bedarf er der Zustimmung des Bun­desrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Zunächst bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Jetzt bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

 


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