Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
3. Dezember 2003 betreffend ein Internationales Übereinkommen zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am
10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am
19. März 1991 (195 d.B. und 266 d.B. sowie 6948/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Fröhlich übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzter Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates, den die Frau Präsidentin bereits genannt hat:
Der Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage
am 16. Dezember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Antragstellung und den Bericht aus dem Ausschuss.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.
20.46
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Wir lehnen die vorzunehmenden Änderungen zum Sortenschutzgesetz grundsätzlich ab und begründen dies damit, dass wir im Hinblick auf die EU-Sortenschutzverordnung, die ja schon erlassen worden ist, keine weiteren Anpassungserfordernisse sehen.
Unserer Meinung nach sind diese Bereiche in dieser EU-Verordnung gut geregelt. Erleichterungen für die österreichische Pflanzenzüchtung, insbesondere im internationalen Handelsverkehr, sind durch eine vermehrte Erteilung von Sortenschutzrechten keinesfalls zu erwarten. Diese Beschlussfassung steht im Zusammenhang mit dem Sortenschutzgesetz, wobei die Einschränkung des so genannten Landwirteprivilegs unseren Hauptkritikpunkt darstellt. Dabei werden die Rechte der Landwirte und die der Saatgutkonzerne im Rahmen des Patentrechtes festgeschrieben.
Die SPÖ sieht die Interessen der großen Saatgutkonzerne durch dieses neue Gesetz stärker geschützt als jene der kleinen Bauern, die ihr Saatgut unentgeltlich vermehren könnten. Diese Regierung stellt sich wieder einmal gegen die kleineren und mittleren Bauern in Österreich, indem sie ihre Rechte, die für sie selbstverständlich waren, beschneidet, und bürdet ihnen verpflichtend höhere Kosten auf. Das heißt im Klartext:
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