Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 38

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Jürgen Weiss: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6, 7 und 8, 13 bis 23 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Jürgen Weiss: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend neueste Entwicklungen in der so genannten „Causa Grasser“ an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sit­zung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwal­tungs­verfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden (252 d.B. und 382 d.B. sowie 6959/BR d.B. und 6961/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Ge­setz) geschaffen und das Vermessungsgesetz geändert wird (309/A und 383 d.B. sowie 6960/BR d.B. und 6962/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schnee­burg. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf aus dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus berichten, der sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird, beschäftigt hat. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat sich auch mit dem Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite