Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 42

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Möglichkeiten zu nützen und zu gestalten! – Das ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Punkt, den wir in diesem Zusammenhang ansprechen sollen.

Ich habe die internationale Positionierung Österreichs angesprochen. Es liegt ganz wesentlich am politischen Willen der Bundesregierung, von Herrn Bundeskanzler Dr. Schüssel und von Herrn Staatssekretär Morak, der ihn heute hier vertritt, und der Landesregierungen und auch an der Leistung hervorragender österreichischer Fach­leute, dass wir so weit voran sind und dass wir hier in einem guten internationalen Spitzenfeld liegen.

Wir Steirer sind besonders stolz auf unsere Landsleute: Der Herr Staatssekretär ist ein Steirer, aber auch der Chief Information Officer des Bundes, Herr Professor Posch, ist ein Steirer. Ein weiterer Steirer hat ganz wesentlich am E-Government-Masterplan Österreichs mitgearbeitet, nämlich Herr Dipl.-Ing. Grandits. So können wir auch einen Beitrag dazu leisten.

Ich möchte auf noch etwas hinweisen: Durch das E-Government sind nicht nur eine wesentliche Verbesserung des Zugangs des Bürgers zum Recht und ein rascherer Zugang dazu möglich, sondern es eröffnen sich letztlich durch die elektronischen Möglichkeiten, durch den gesamten E-Mail-Verkehr inklusive E-Voting, auch fas­zinierende Perspektiven für stärkere direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten.

Die in vielerlei Hinsicht – Datenschutz et cetera – zum Ausdruck gebrachten Bedenken sind ernst zu nehmen, dürfen aber nicht als Bremse und Blockade missbraucht wer­den, sondern sollen konstruktiv und im Sinne besonderer Verantwortung und Sensi­bilität wahrgenommen werden.

Ich darf abschließend aus einem an die Adresse der Bedenkenträger gerichteten Kommentar von Conrad Seidl zitieren. Conrad Seidl ist Kommentator im „Standard“, der gewiss nicht im Verdacht steht, das offiziöse Zentralorgan der Bundesregierung zu sein, aber doch ein unverzichtbares kritisches Qualitätsblatt ist. (Vizepräsidentin Ha­selbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich zitiere: „Es gibt Anwendungen von engmaschigen Computernetzwerken, die unser­eins ohne großes Nachfragen nutzt: Handys fallen in diese Kategorie, das Internet sowieso.“ – Ich habe sie teilweise schon genannt.

Und weiters: „Auch die Abhebung mit Bankomatkarte und PIN-Code ist weitest gehend akzeptiert –, dass man allenfalls mit Tausenden Euro dafür haften muss, wenn es einem Dieb gelingt, den Code auszuspähen und anschließend die Karte zu stehlen, haben die meisten Bankkunden verdrängt. Die Bürgerkarte ... ist da in ganz anderem Maße suspekt: Geht einem da nicht gleich die ganze Identität verloren, wenn die Karte abhanden kommt?

Nein, nicht wirklich: Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass ein Dieb mit der gestohlenen Karte dem Bestohlenen die Mühe der Steuererklärung abnimmt oder sich einen Straf­registerauszug beschafft, der dann doch den Namen des Bestohlenen trägt.

Natürlich gibt es Missbrauchsmöglichkeiten: Überall dort, wo man bisher mit einer Unterschrift einen Vertrag, einen Antrag oder sonst ein Dokument für verbindlich erklärt hat, kann das mit Bürgerkarte und elektronischer Signatur ebenfalls gemacht werden – so wie man bisher Unterschriften fälschen konnte, kann man Karten und zugehörige elektronische Schlüssel entwenden und missbrauchen. Es wird aber viel, viel aufwändiger.“ – So weit das Zitat von Conrad Seidl.

Das heißt, es ist in diesem Zusammenhang dann sogar eine viel größere Sicherheit gegeben, daher mein abschließender Appell: Nehmen wir alle Probleme und Kritik­punkte – etwa bezüglich Datenschutz oder „gläserner Mensch“ – ernst, aber nützen wir


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