möchte ich anschließen: Auch in mir kommt nämlich immer wieder Begeisterung auf, wenn es um technische Neuerungen, um technische Entwicklungen geht. Und ich finde, es ist bedenklich, wenn die Verwaltung der technischen Entwicklung nachhinkt. Je später man einsteigt, desto schwieriger ist es.
Diese raschen Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation verändern ganz einfach unser Leben, bieten neue Chancen und beinhalten natürlich auch Risiken. Aufgabe der Gesetzgebung ist es daher, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die Vorteile der technischen Entwicklung für die Bürger zu optimieren und die Nachteile zu minimieren.
Genau das machen wir mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden E-Government-Gesetz. Meine Generation hat die Revolution im Bereich der Kommunikationstechnologien sowohl im Berufsleben als auch im Privatleben hautnah miterlebt. Die Kraft der Veränderungen hat uns immer wieder mitgerissen. Und die Vielfalt der neu gewonnenen Möglichkeiten hat uns immer wieder überzeugt.
Wenn man so wie ich in den letzten Jahren berufsbedingt international vernetzt war und auch viel mit Behörden im Inland zu tun hatte, dann erkennt man blitzschnell, welches Potential in der Entfaltung neuer elektronischer Kommunikationsformen liegen kann. Man erkennt aber ebenso, dass viele Beamte die neuen Möglichkeiten wirklich nutzen wollen, aber nicht nutzen können, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind. So wie in vielen anderen Bereichen ist auch auf dem Gebiet der neuen Kommunikationstechnologien in der Zeit der großen Koalition ein legistischer Reformstau entstanden, der nun abgebaut werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo gehobelt wird, da fallen eben Späne. Nur dort, wo nicht gearbeitet wird, passieren keine Fehler. Trotzdem ist es besser, sich Herausforderungen zu stellen, als den Kopf in den Sand zu stecken. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir in den Zeiten der großen Koalition zu lange erlebt.
In diesem Sinne werden wir erkennen müssen, dass in unserer schnelllebigen Zeit Rahmenbedingungen, die über Jahre hinweg ohne Veränderungen bestehen bleiben können, zur Ausnahme werden. Die Möglichkeit der schnellen Adaptierung und Anpassung muss bei neuen Gesetzen bereits vorgesehen sein und quasi zur Regel werden.
Die Opposition wird natürlich immer ein Haar in der Suppe finden. Das darf uns aber nicht von der Arbeit abhalten, denn die Chancen, die das heute vorliegende E-Government-Gesetz für die Verwaltung, für die Modernisierung der Verwaltung im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher bietet, sind nicht zu übersehen. Allein die Möglichkeit – wie heute schon erwähnt wurde –, den Staatsbürgerschaftsnachweis, die Geburtsurkunde und den Meldenachweis einmal abspeichern zu lassen und damit bei weiteren Behördengängen nicht mehr in Papierform mitführen zu müssen, erscheint mir als großer Vorteil.
Natürlich muss der Datenschutz Priorität haben. Aber: Hand aufs Herz, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hat es nicht auch in früheren Zeiten Datenmissbrauch gegeben? Konnte man vor Beginn der neuen Kommunikationstechnologien den Datenschutz definitiv gewährleisten? Hat es nicht auch früher schon die Möglichkeit der Aneignung geschützter Daten in Form von Duplikaten, von Kopien et cetera gegeben?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wir sind in der neuen Zeit „durchsichtiger“ geworden, wir sind „transparenter“, wir sind „gläserner“ geworden. Aber das gilt im elektronischen Zeitalter auch für jene, die Übles wollen. Ich bin in diesem Zusammenhang sehr optimistisch. Für mich überwiegen eindeutig die Vorteile des Einsatzes
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