Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 46

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dem neuesten Stand der Technik zu sein. Diese Bankkarten werden nun alle mit einer schlummernden, sicheren Signatur und Bürgerkartenfunktion ausgestattet. Bis zum Jahr 2006 werden das in etwa sieben Millionen Karten sein.

Der Bürger braucht mit dieser Karte nur zur Registrierungsstelle zu gehen. Wie ich heute – ganz aktuell! – gehört habe, findet diesbezüglich unter den Banken schon ein Wettbewerb statt, jede Bank möchte die Erste sein. Möglichkeiten zur Registrierung bieten beispielsweise die Bankgeschäftsstellen, die Notare, die Rechtsanwälte, die Telekom-Shops, eventuell auch die Post und die Wirtschaftskammer Österreich.

Wir haben dazu folgenden Fall ausgearbeitet, der ganz plausibel erklärt, worin die Vor­teile liegen:

Meldebestätigung herkömmlich: erstens Bürger: schriftlicher Antrag oder Erscheinen bei der Behörde, zweitens Meldeamt: Suche im Meldekataster – Papierablage – Ergeb­nis aus Meldekataster – Meldebestätigung nach zirka vier Wochen; Kosten 15,10 €.

Meldebestätigung neu: Online mit Bürgerkarte auf zum Beispiel das Portal der Stadt Wien – elektronische Auskunft aus dem ZMR, dem Zentralen Melderegister – signierte Meldebestätigung zwei Minuten später; Kosten 3 €.

Eine weitere Rechnung wurde an mich herangetragen, nämlich von der Gemeinde Weikersdorf, wo durch Wasserstandszählermeldungen per Handy Verwaltungseinspa­rungen von jährlich 150 Stunden erzielt werden können. Oder: Das Magistrat Steyr bietet schon jetzt beinahe alle Formulare mit Signatur an.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eine Frage eingehen, die hier auch ange­schnitten wurde, nämlich betreffend verfassungsrechtliche Bedenken! Diese wurden im Verfassungsausschuss des Nationalrates diskutiert. Der Vorwurf, es würden damit organisatorische Regelungen für Länder und Gemeinden getroffen, muss im Lichte der Judikatur des VfGH relativiert werden, da bei der vorliegenden Materie der Gesichts­punkt der Regelung des Verfahrens sowie der Gesichtspunkt des Datenschutzes im Vordergrund stehen, welche wiederum Bundesangelegenheit sind.

Einem Vorwurf, der beim erwähnten Experten-Hearing hier in diesem Saale erhoben wurde, nämlich dass in § 30 Zustellgesetz eine vergaberechtliche Regelung getroffen worden sei, wurde durch einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung Rechnung getra­gen.

Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang an die Ein­führung der Mautgebühr in Österreich erinnern. Wir nehmen solche Sachen immer als gottgegeben hin, wenn sie funktionieren. Stellen Sie sich vor, was passiert wäre, wenn das nicht funktioniert hätte! Wir hätten wochenlang Schlagzeilen mindestens auf der Seite 1 gehabt. Das Funktionieren von Anfang an ist einfach so hingenommen worden, als wäre es selbstverständlich.

Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, diese Bundesregierung agiert profes­sionell auch im Bereich des E-Government, das ist der Alltag, den wir setzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Frei­heitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.)

10.46

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.

 


10.46

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesrat Herwig Hösele hat in seinem Debattenbeitrag sehr viel Enthusiasmus gezeigt. Daran


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