Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 52

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gekommen und haben gesagt: Ich habe ein Anliegen!, und dieser hat dann auf der Schreibmaschine das Formular ausgefüllt und hat den Angaben des Bürgers die erfor­derlichen Eintragungen entnommen. Der Bürger hat dabei selbstverständlich seine Daten beim Gemeindeamt preisgegeben.

Hiemit geschieht also nichts anderes, als schon bisher bewährte Praxis war, übersetzt auf die neuen Herausforderungen. Dadurch erübrigt sich auch die Sorge, dass jene Bürger, die nicht E-governmentfähig wären, einen Gebührennachteil zu tragen hätten. Wenn sie, was nahe liegt, die Dienste des Gemeindeamtes oder der Bezirkshaupt­mannschaft in Anspruch nehmen, bekommen auch sie diesen Gebührenvorteil.

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, es handle sich um ein kompliziertes Ge­setz. Frau Kollegin Konrad hat ja auch klargestellt, dass das in gewisser Weise zwangsläufig so ist, weil es ein Gesetz von Fachleuten für Fachleute ist. Es ist etwa vergleichbar mit dem, was in der EDV im Hintergrund abläuft. Der Bürger soll davon ein möglichst praxisgerechtes und einfaches Verwaltungsverfahren haben. Dass das Gesetz in manchen Fragen so kompliziert ist, hat auch damit zu tun, dass wir einen hohen Maßstab in puncto Datenschutz anlegen. Man könnte das Gesetz wesentlich einfacher machen, wenn man ihm nicht einen so hohen Stellenwert einräumte.

Selbstverständlich gibt es auch über das ausreichende Maß der Berücksichtigung von Datenschutz unterschiedliche Meinungen, aber es ist keineswegs so, dass die Ex­perten schlechthin Einwände hätten. Es gibt auch sehr viele Experten, die dieses Gesetz für international geradezu vorbildlich halten.

Österreich nimmt – darauf ist schon hingewiesen worden – international nicht nur mit diesem Gesetz, sondern auch in vielen anderen Anwendungsfällen von E-Government, eine Spitzenstellung ein. Ich weise nur daraufhin, dass wir nun seit mehr als zehn Jahren ein elektronisch geführtes Grundbuch haben, etwas, das in der Europäischen Union nach wie vor eher die Ausnahme als die Regel ist.

Wir haben aber auch auf Gemeinde- und Landesebene in vielen Bereichen durchaus kleine Fortschritte, die von den Bürgern angenommen werden. Ich erwähne nur, dass die Stadt Dornbirn, die größte unseres Bundeslandes, dem Bürger seit etwa einem Vierteljahr die Möglichkeit bietet, den gesamten Wasserverbrauch elektronisch zu ad­mi­nis­trieren: Zählermeldung, Gebührenzahlung, Kontoeinsicht und dergleichen mehr. Und nach etwa einem Vierteljahr nimmt bereits jeder fünfte Haushalt in dieser großen Stadt diese Möglichkeit wahr. Das ist ein einfaches, handgestricktes Programm, wie es auch in vielen anderen Gemeinden angenommen wird, das aber sehr deutlich zeigt, dass die Bürger durchaus Interesse haben, gemeinsam mit der Verwaltung auf diesem neuen Weg voranzuschreiten.

Ein wichtiger Punkt in der Diskussion waren der barrierefreie Zugang und die dies­be­zügliche Übergangsfrist bis zum Jahre 2008. Ich glaube, dass die Entwicklung diese zugegebenermaßen etwas großzügig bemessen Frist sehr rasch obsolet werden lässt, weil die neuen Softwaresysteme, wie man Internetangebote befüllt, schon sehr stark auf diese Möglichkeit ausgerichtet sind. Es gibt auch schon zahlreiche Länder und Ge­meinden, die das zur Gänze umgesetzt haben. Es wird auch gerne in Anspruch ge­nommen. Alle Internetangebote in Vorarlberg sind seit etwa einem Jahr barrierefrei, sie sind nach den entsprechenden internationalen Richtlinien gemacht, und wir stellen fest, dass wir eine monatliche Zugriffszahl von 73 000 Zugriffen auf diese barrierefreien Zu­gangsmöglichkeiten haben. Das zeigt also, hier besteht tatsächlich ein Bedürfnis. Ich bin sicher, dass man diese Übergangsfrist nicht ausschöpfen muss.

Sie ist auch deshalb so im Gesetz geblieben, weil es bei einem Abänderungsantrag ein Überschießen des Anliegens in der Weise gegeben hat, dass man gemeint hat, es müsse jede geänderte Seite sofort barrierefrei gemacht werden. Das war natürlich


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