eine etwas merkwürdige Verwechslung mit einer Loseblattsammlung, wo man ein altes Blatt herausnimmt und ein neues hineinnimmt. Ein Internetangebot etwa einer Gemeinde ist ein viel komplexeres System, und es nützt ja nichts, eine einzelne Seite barrierefrei zu machen, es müssen alle damit zusammenhängenden und vorgeschalteten Seiten auch so bearbeitet werden. Daher war das vor allem für die Gemeinden ein überschießender Lösungsversuch.
Zum Schluss: Das Gesetz und sein rasches In-Kraft-Treten ist auch ein wichtiger Impuls für die Produktentwicklung in der Industrie, weil es natürlich derzeit noch nicht sehr bürgerfreundlich ist, wie man mit einem Lesegerät, einer Karte, aber auch mit dem Handy umgehen müsste. Richtig angenommen wird das wahrscheinlich erst, wenn auf dem Handy ein Button ist, wo es heißt: „signiere“, und wenn beim Laptop oder beim PC eine Aufforderung zur Signatur kommt, die so einfach zu handhaben ist wie das Einstecken einer Bankomatkarte.
Das Gesetz leistet zu diesen
wünschenswerten Dingen einen wesentlichen Beitrag. Daher gibt es, so glaube
ich, aus der Sicht der Länder jedenfalls keinen Grund, dem Gesetz nicht
zustimmen zu wollen. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.13
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
11.13
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident Weiss! Ihre Rede hat mich dazu veranlasst, mich doch noch kurz zu Wort zu melden. Alles, was Sie sagen, hat immer eine große Gewichtung, und ich schätze Ihre Debattenbeiträge hier im Haus in ganz besonderer Weise. Aber Sie haben soeben lapidar gesagt, wir hätten eine ganze Reihe verfassungsrechtlicher Probleme, die hier noch zu behandeln sind. (Bundesrat Weiss: „Probleme“ habe ich nicht gesagt!) – Oder Schwierigkeiten. Also, ich bin ja nicht taub! (Staatssekretär Morak: „Unschärfen“!) – „Unschärfen“! Gut! Unschärfen sind für mich immer Problemfelder, die es langfristig zu behandeln gilt, denn wir wollen ja doch gerade im Gesetzeswesen Klarheit haben. Herr Professor Böhm als Jurist wird sagen: Ja, wir brauchen auch Klarheiten.
Deshalb sind Unschärfen gerade in dieser Materie besonders heikel. Und aus demselben Grund, lieber Herr Präsident Weiss, hat dieser Gesetzentwurf von wohlmeinenden Personen und Institutionen so viel Kritik einstecken müssen wie selten ein Gesetzentwurf zuvor. Alle, die sich an diesem Verfahren beteiligt haben, waren für E-Government, waren für die neue Technologie und waren für diese neuen, auch wirtschaftlichen Bereiche. Und trotzdem ist hier eine Summe an Kritik herausgekommen, die ich jetzt im Einzelnen nicht anführen will und die ja auch in der Debatte angebracht worden ist. Aber worum es mir geht, ist das, was Sie mit den „verfassungsrechtlichen Unschärfen“ meinen.
Dazu gehört sicherlich einmal die Behördenunvereinbarkeit. Die Datenschutzkommission, die wir in diesem Bereich haben, auch noch zu einer Kontrollbehörde zu machen, heißt, die falsche Kommission mit dieser Aufgabe zu betrauen. Sie verliert dadurch ihre eigentliche Unabhängigkeit. Datenschutzprobleme bestehen ja auch in einer ganzen Reihe von Fällen, wenn wir zum Beispiel den verfassungsrechtlichen Eingriff in die Kompetenz der Länder sehen. Sie sagen, es wurde alles akkordiert, aber letztlich zwingen wir die Länder, sich in ein Kommunikationssystem einzufügen. Es ist eine Unterordnung.
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