Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 54

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Auch im gesamten Bereich des Beschaffungswesens ist die Frage der Stammzah­lenverwaltung und die Zustellung in kompetenzrechtlicher Hinsicht problematisch, wie das Zustellgesetz überhaupt. Aber dazu würde ich sagen: Gut, diese Unschärfe wer­den wir noch ein paar Jahre mit uns schleppen. Wir hatten ja auch in der Präsidiale die Diskussion über die Stenographischen Protokolle, über die Sicherheit, dass sie zu­gestellt wurden, und dass auch Korrekturen als solche registriert werden. Das betrifft den Bereich des Zustellens. Wir werden sehen, wie wir damit hier im Haus klar­kommen, auch wenn wir das E-Government haben.

Nun zu den Datenschutzproblemen. Es soll für unterschiedliche Bereiche der öffent­lichen Verwaltung unterschiedliche bereichspezifische Personenkennzeichen geben. Aber die Abgrenzung dazu fehlt. Das wäre jedoch wichtig gewesen, auch wichtig ge­we­sen für eine Zustimmung der Grünen, weil es eine unserer Aufgaben als Opposition ist, die Gefahren zu erkennen. Und eine Gefahr, die darin liegt, ist, dass eine weitge­hende Verknüpfung von Daten dadurch möglich ist. (Zwischenbemerkung von Staats­sekretär Morak.) – Aber die Gefahr, Herr Staatssekretär! Wir haben immer ein gutes Gesprächsklima. Sie sagen jetzt nein, aber das ist nicht im Sinne eines gegenseitigen Zuhörens. Ich nehme Ihr Nein zur Kenntnis. Aber nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass ein kritischer Mensch und eine Fraktion, die immer wieder Probleme sieht, gerade, was die Verknüpfung von Daten betrifft, hiemit ein Problem haben.

Oder die Signaturstandards. Diese werden jetzt unterschritten. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Es werden Signaturstandards unterschritten, auch wenn wir eine Über­gangslösung für jene Verfahren haben. Und nun kommt dazu, dass die Datenschutz­kommission an sich personell ohnedies klagt und an Arbeitsüberlastung leidet. Sie bekommt jetzt eine Reihe von Aufgaben dazu. Da wäre es für mich natürlich schon interessant, noch vielleicht vom Herrn Staatsekretär zu hören, was da auch personell an­gedacht ist. Ich glaube, da stimmen wir alle – zumindest jene, die mit der Materie vertraut sind – überein, dass das Klagen dieser Datenschutzkommission auch tat­sächlich richtig ist.

Der letzte Punkt ist noch der Sicherheitsaspekt. Der Sicherheitsaspekt reduziert sich derzeit auf diesen einheitlichen, komplexen Mechanismus. Aber je einheitlicher und je einfacher Dinge sind, umso korruptionsanfälliger sind sie natürlich auch. Der Über­wachungs­prozess ist leichter. Deshalb – lassen Sie mir meine kritische Ader! – finde ich es richtig, dass das E-Government-Gesetz in dieser Form kommt – das ist ein Meilenstein –, aber wie es ausgeführt wurde, dabei gibt es einfach zu große Bedenken.

Nehmen Sie unser Nein als ein kritisches Nein, aber nicht als ein ablehnendes Nein! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Bieringer: Bedingtes Nein! Sie sagen ein bisschen nein!) – Als ein bedingtes Nein.

Aber das geschieht gerade aus der Sorge, Herr Kollege Himmer, gerade aus der Sorge dieser Datenschutzelemente, dieser verfassungsrechtlichen Elemente und der Sorge, dass wir nicht allzu gläsern werden wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.20

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt erfolgt.

 


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