Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 57

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desverwaltung insgesamt in der Regel derart administrativ verwoben sind, dass es für den einzelnen Bürger oft nur mehr schwer nachvollziehbar ist, wo jetzt der richtige Behördenweg zu finden ist. Und in dieser Hinsicht ist unserer Volksanwaltschaft wirk­lich zu gratulieren. Es gelingt Ihnen Jahr für Jahr wieder, zahlreichen Menschen beim Umgang mit den Behörden behilflich zu sein.

Ich möchte mich heute als Vertreter der Wirtschaft kurz zwei Bereichen zuwenden, die von Ihnen abgehandelt wurden und wo, glaube ich, ein großes Defizit in puncto Rechtsdurchsetzung besteht, wo sich aber auch große Probleme für den recht­suchen­den Bürger ergeben, der den Weg in die Selbständigkeit wählt. Alleine in jenem Bundesland, aus dem ich komme, waren das im Vorjahr etwa 5 000 überwiegend auch junge Menschen.

Sie haben sich in Ihren Berichten vieler Problemen wie jener der Zahntechnik, aber auch jener junger Menschen, die sich einer Meisterprüfung unterzogen haben, ange­nommen. Dabei stößt man natürlich auf die Reform der Gewerbeordnung, die Sie ganz dezidiert in Ihrem Bericht ansprechen, die Gewerbeordnungsnovelle 2002, die sich ja eigentlich fast als eine Gesamtreform der Gewerbeordnung dargestellt hat. Dem widmen Sie sich hier besonders.

Es war Zielsetzung dieser Novelle, eine Liberalisierung, einen vereinfachten Gewerbe­zugang zu erreichen. Das wurde auch von meiner Fraktion gefordert. Ihren Berichten muss ich allerdings entnehmen, dass sich dieser vereinfachte Gewerbezugang vielfach in das Gegenteil verkehrt hat. Die so genannten Nachsichten, die früher von der Lan­desbehörde erteilt wurden, wurden jetzt an die Bezirkshauptmannschaften und Magis­trate in den Städten mit eigenem Statut delegiert, und das bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich, weil die Magistrate nur sehr vereinzelt mit Fällen konfrontiert wurden, die davor bei einer Stelle in jedem Bundesland angesiedelt waren.

Zum Beispiel findet im Falle einer Meisterprüfung wirklich ein Hürdenlauf eines jungen Menschen statt. In diesem Zusammenhang wurden von der Volksanwaltschaft Anre­gungen an die Legistik, an den Gesetzgeber gegeben, die unbedingt beachtet werden sollten.

Ein weiterer Fall, der von der Volksanwaltschaft angesprochen wird und der bei der letzten Gewerberechtsnovelle nicht entsprechend berücksichtigt wurde, betrifft den Bereich der Zahntechniker. In allen skandinavischen Ländern wird von den gewerb­lichen Zahntechnikern eine Reihe von Arbeiten durchgeführt, die bei uns nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Das würde insgesamt eine große Verbilligung im Gesundheitssektor zur Folge haben und würde dieses Gewerbe, wo es eine entspre­chende Ausbildung gibt, auch um einiges aufwerten. Ich glaube, da ist ein großer Aufholbedarf gegeben.

Ich möchte Ihnen gratulieren, dass Sie immer wieder diese sicherlich sehr kontro­versiell zu diskutierenden Bereiche aufgreifen und da wirklich große Hartnäckigkeit an den Tag legen.

Es gibt zwei Prüforgane des Nationalrates, und da möchte ich vor allen Dingen der Volksanwaltschaft zu einem gratulieren: in welch ökonomisch vorbildlicher Weise sie tätig wird! Ich habe mir das einmal durchgerechnet und darf sagen: Man kann nicht einmal mehr in Promillen messen, wie bescheiden sich eigentlich die Aufwendungen seitens des Bundeshaushalts für die beiden Kontrollorgane des Nationalrates, den Rech­nungshof und die Volksanwaltschaft, ausnehmen. Es wird in der Volks­anwalt­schaft mit großer Effizienz gearbeitet, und das trotz Ansteigen der Zahl der Fälle. Man kann Ihnen dazu wirklich nur gratulieren!

 


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