Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 58

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Noch eine Bitte: Ich habe eine kleine Umfrage in meinem Bereich gemacht und kam zu dem Ergebnis, dass noch mehr Öffentlichkeitsarbeit angesagt ist. Es sollten noch mehr Menschen in dieser Republik darauf hingewiesen werden, dass sie die Institution Volksanwaltschaft in Anspruch nehmen können.

Ich bringe abschließend ein Zitat: Es hat in diesem Hohen Haus anlässlich eines run­den Geburtstages der Volksanwaltschaft der damalige Präsident des Verfassungs­gerichtshofes Adamovich gemeint:

„Es ist eine Tatsache, dass auch der perfekteste Rechtsstaat nicht immer geeignet ist, dem Bürger die Angst vor dem übermächtigen Apparat der Verwaltung zu nehmen. Ein perfektes Rechtsschutzsystem kann nicht ohne Formalismus funktionieren; das bedingt eine gewisse Kälte, die die Menschen schreckt.“

Meine Damen und Herren! In einer Zeit, in der den Problemstellungen vieler Bevölke­rungsgruppen mit einer sehr großen Kälte begegnet wird, bedarf es einer Institution wie der Ihren, also der Volksanwaltschaft, mehr denn je. – Ich danke für Ihre Aufmerk­sam­keit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

 


11.34

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Volksanwalt! Werte Herren Volksanwälte! Auch ich darf vorweg den Dank an die Volksanwaltschaft namens meiner Fraktion aussprechen für die Tätigkei­ten, die Sie als Institution Volksanwaltschaft in Form von Bürgerservice durchführen. Man könnte sagen: Sie werden damit dem gesetzlichen Auftrag gerecht.

Meine Damen und Herren! Man sollte bei einer Debatte über eine Prüfinstanz, über eine Prüfeinrichtung aber auch nicht verschweigen, dass es neben dem gesetzlichen Auftrag eine sehr wichtige Komponente gibt, nämlich die menschliche Komponente, und diese menschliche Komponente hat sicherlich in der Volksanwaltschaft einen hohen Stellenwert. Es gibt nämlich viele Anliegen, für die die Volksanwaltschaft nicht zuständig ist, wo die Rechtsgrundlagen nicht oder nur teilweise gegeben sind, aber die Volksanwaltschaft ist immer für den Beschwerde- oder Klageführer unterstützend und beratend sowie informierend tätig.

Gerade bei der menschlichen Komponente sind – und das muss einem immer bewusst sein – vor allem Gefühl und Sensibilität gefordert. Da ist das Handeln, das ja auf Freiwilligkeit beruht, oft sehr schwierig.

Meine Damen und Herren! Insbesondere im so genannten Graubereich hat die Volks­anwaltschaft Gefühl bewiesen, und zwar für beide Seiten: sowohl für den Beschwer­deführer als auch für den so genannten Beklagten, also für jenen, gegen den Be­schwer­de geführt wird.

Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, weil diese Komponente im Bericht der Volksanwaltschaft keine Erwähnung findet, der Institution Volksanwaltschaft aber dafür Applaus und Dank gebühren.

Meine Damen und Herren! Natürlich könnten die gesetzgebenden Körperschaften immer auf das Ergebnis der Prüfberichte reagieren und alles sofort in Normen und Ge­setze kleiden. Gerade bei dieser Diskussion kann es zu unterschiedlichen Auffas­sungen und zu unterschiedlichen Positionen zwischen der gesetzgebenden Körper­schaft und der Prüfinstanz, also der Volksanwaltschaft, kommen.

 


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