mitzuteilen oder im Rahmen einer persönlichen Begegnung bei den Sprechtagen. Sie sehen, es gibt eine breite Palette von Möglichkeiten, von denen eine je nach Situation, manches Mal auch nach Dringlichkeit oder vermuteter Dringlichkeit von den Beschwerdeführern einfach gewählt wird.
Wenngleich nicht alle unsere Wünsche – wir sind damit auch an Sie herangetreten – hinsichtlich Budget- und Personalaufstockung vom Nationalrat erfüllt wurden, ermöglichen uns doch die budgetäre Ausstattung und auch die Tatsache, dass ein Teil unserer Personalwünsche erfüllt worden ist, unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Schon angesprochen wurde der Konvent. Auf Seite 12 unseres Berichtes finden Sie unsere Wünsche und Forderungen an den Österreichischen Konvent. Es wird wirklich eine große Frage sein, welche Veränderungen der Verfassung beziehungsweise auch des Staatsaufbaues dieser Konvent bringen wird. Dies betrifft unter den Kontrollorganen nicht nur die Volksanwaltschaft, sondern natürlich auch den Rechnungshof.
Ich möchte hier trotz eher negativer Betrachtung des Konvents sagen, dass wir Hoffnungen in diesen Konvent haben. Ich bitte hier gleich all jene, die im Konvent sind, auch Stimmung bei den anderen Konventsmitgliedern dahin gehend zu machen, dass unsere berechtigten Anliegen – ich danke herzlich, dass das auch festgestellt wurde – auch erfüllt beziehungsweise ernst genommen werden. Wir können sie in unseren Berichten auch tatsächlich untermauern.
Auch der Grundrechtsteil wurde dankenswerterweise hoch anerkannt. Es geht uns dabei insbesondere darum, dass wir eine gewisse Sensibilisierung der Verwaltung erreichen, weil gerade die Verwaltung oft auf legistische Änderungen wartet oder auch die Judikatur der Höchstgerichte abwartet. Wir werden diesen Grundrechtsteil auch in die Länderberichte – das darf ich speziell hier im Bundesrat sagen – aufnehmen.
Ich möchte noch auf etwas hinweisen, was nicht in den beiden Berichten steht, was mir aber ein besonderes Anliegen und, wie ich meine, auch Ihnen, nämlich auf die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe 2002, wo wir einen enormen Arbeitsauftrag erwartet haben, wo wir schon Bedenken hatten, ob wir auch personell und budgetär für diese Aufgaben gerüstet sein werden.
Ich darf Ihnen heute sagen, dass ich der Landes- und auch Kommunalverwaltung aller vier betroffenen Bundesländer – nämlich Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland – wirklich großes Lob und Anerkennung aussprechen muss. Wir haben zwei amtswegige Prüfungsverfahren betreffend die Gleichbehandlung der Betroffenen generell, was die Beträge und Schadensschätzung betrifft, beziehungsweise ob auch ein Kontrollorgan, eine Beschwerdestelle eingerichtet wurde, wo eben jene, die nicht zufrieden sind, dann auch ihr Recht finden, durchgeführt. Es wurde geprüft, ob das Ganze dokumentiert worden ist, ob die Betroffenen auch gewusst haben, welche Möglichkeiten sie haben. Wir können hier den Behörden nur große Achtung und Anerkennung aussprechen. Nicht nur das Verwaltungshandeln war in Ordnung, sondern es ist auch ersichtlich, dass offensichtlich auch großer persönlicher Einsatz der einzelnen Menschen, die diese Behörden letztendlich auch ausmachen, gegeben war, was ich als wirklich vorbildlich bezeichnen möchte. Wir haben auch gesehen, was die Verwaltung in einer zweifellos extremen Situation wie in diesem Fall wirklich zu leisten imstande ist.
Es gab in allen vier Bundesländern lediglich zwölf Individualbeschwerden, was uns sehr verblüfft hat. Wir haben mit einem größeren Auftrag gerechnet. Ich muss Ihnen auch sagen, dass keine dieser zwölf Beschwerden berechtigt war. Das zeigt noch einmal, dass dort gut gearbeitet wurde.
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