Letztlich denke ich, dass die generell steigende Zahl der Beschwerdefälle auch ein klares Indiz für eine Erfolgsgeschichte darstellt, die sich in der Entwicklung der Volksanwaltschaft zeigt. Diese Steigerung erklärt sich insgesamt wohl auch aus der erhöhten Publizität dieser Rechtsschutzeinrichtung auf Grund der regelmäßigen Fernsehsendungen der Volksanwälte in ORF 2, nämlich der ORF-Bürgerrechtssendung „Volksanwalt – Gleiches Recht für alle“. Diese Sendereihe wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen.
In diesem Sinne wünsche ich der
Volksanwaltschaft weiterhin erfolgreiches Wirken und erkläre abschließend, dass
meine Fraktion den Bericht der Volksanwaltschaft mit voller Anerkennung zur
Kenntnis nimmt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.00
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer. – Bitte.
12.00
Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Lassen Sie mich als derzeitige Vorsitzende einige grundsätzliche Bemerkungen zu unserem Bericht machen. Es freut mich, dass wir Ihnen die Berichte über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in den Jahren 2001 und 2002 vorlegen können.
Von einzelnen Bundesräten ist das erhöhte Beschwerdeaufkommen angesprochen worden. Schon im Bericht 2001 werden Sie einen Anstieg der Zahl der Beschwerden bemerkt haben. Das ist auch dadurch erklärbar, dass nach 25 Jahren zum ersten Mal wieder drei Volksanwälte zur gleichen Zeit das Amt übernommen haben. Das hat in den Medien einige Aufmerksamkeit erregt, es hat unser Jubiläumsjahr einige Aufmerksamkeit erregt, und ab 1. Jänner 2002 haben wir die wöchentliche von Bundesräten bereits angesprochene Fernsehsendung, die uns die Möglichkeit bietet, auch der Bevölkerung unsere Arbeit vorzustellen und darauf hinzuweisen, wofür wir zuständig sind.
Besonders wichtig ist uns auch, der Bevölkerung nicht nur Wege aufzuzeigen, sondern einfach auch das Funktionieren der Verwaltung. Das soll dazu beitragen, vielleicht eigene Fehler zu vermeiden, in einigen Punkten besonders sensibel zu sein und sich automatisch oder schnell genug an Behörden zu wenden und Auskünfte einzuholen.
Dieser erhöhte Bekanntheitsgrad hat, wie gesagt, zu diesen erhöhten Quoten geführt. Ich kann Ihnen sagen, dass sich diese erhöhten Quoten im Jahr 2003 zwar stabilisiert haben, allerdings auf diesem hohen Niveau.
Wenn die nichtberechtigten Beschwerden hier
offensichtlich zu Irritationen geführt haben, dann kann ich nur aufklärend sagen:
Wir haben den verfassungsgesetzlichen Auftrag, jeder Beschwerde
nachzugehen, und wir können erst nach Prüfung feststellen, ob die Beschwerde
berechtigt ist oder nicht. Das bedeutet für uns nicht weniger Arbeit. Erst wenn
die Beschwerde berechtigt ist, stellen wir fest, ob es sich um einen Missstand
handeln könnte, oder wenn man noch etwas ändern kann, dann könnten wir eine
Empfehlung geben. Das ist der Ablauf unserer Arbeit. (Vizepräsident
Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ich kann jetzt nicht sagen, wie viel Prozente der Leute sich in welcher Form an uns wenden. Es gibt aber eine breite Palette von Kommunikationsmöglichkeiten mit der Volksanwaltschaft. Es besteht die Möglichkeit, sich via Internet an uns zu wenden, wobei ich nur sagen kann, dass diese in immer stärkerem Maße genutzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, uns das Problem zu faxen, telefonisch oder schriftlich
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