Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 64

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Letztlich denke ich, dass die generell steigende Zahl der Beschwerdefälle auch ein klares Indiz für eine Erfolgsgeschichte darstellt, die sich in der Entwicklung der Volks­anwaltschaft zeigt. Diese Steigerung erklärt sich insgesamt wohl auch aus der erhöhten Publizität dieser Rechtsschutzeinrichtung auf Grund der regelmäßigen Fern­seh­sendungen der Volksanwälte in ORF 2, nämlich der ORF-Bürgerrechtssendung „Volksanwalt – Gleiches Recht für alle“. Diese Sendereihe wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen.

In diesem Sinne wünsche ich der Volksanwaltschaft weiterhin erfolgreiches Wirken und erkläre abschließend, dass meine Fraktion den Bericht der Volksanwaltschaft mit voller Anerkennung zur Kenntnis nimmt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.00

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Volksan­wältin Rosemarie Bauer. – Bitte.

 


12.00

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Bundesräte! Lassen Sie mich als derzeitige Vorsitzende einige grundsätzliche Bemerkungen zu unserem Bericht machen. Es freut mich, dass wir Ihnen die Berichte über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in den Jahren 2001 und 2002 vorlegen können.

Von einzelnen Bundesräten ist das erhöhte Beschwerdeaufkommen angesprochen worden. Schon im Bericht 2001 werden Sie einen Anstieg der Zahl der Beschwerden bemerkt haben. Das ist auch dadurch erklärbar, dass nach 25 Jahren zum ersten Mal wieder drei Volksanwälte zur gleichen Zeit das Amt übernommen haben. Das hat in den Medien einige Aufmerksamkeit erregt, es hat unser Jubiläumsjahr einige Aufmerk­samkeit erregt, und ab 1. Jänner 2002 haben wir die wöchentliche von Bundesräten bereits angesprochene Fernsehsendung, die uns die Möglichkeit bietet, auch der Bevölkerung unsere Arbeit vorzustellen und darauf hinzuweisen, wofür wir zuständig sind.

Besonders wichtig ist uns auch, der Bevölkerung nicht nur Wege aufzuzeigen, sondern einfach auch das Funktionieren der Verwaltung. Das soll dazu beitragen, vielleicht eigene Fehler zu vermeiden, in einigen Punkten besonders sensibel zu sein und sich automatisch oder schnell genug an Behörden zu wenden und Auskünfte einzuholen.

Dieser erhöhte Bekanntheitsgrad hat, wie gesagt, zu diesen erhöhten Quoten geführt. Ich kann Ihnen sagen, dass sich diese erhöhten Quoten im Jahr 2003 zwar stabilisiert haben, allerdings auf diesem hohen Niveau.

Wenn die nichtberechtigten Beschwerden hier offensichtlich zu Irritationen geführt ha­ben, dann kann ich nur aufklärend sagen: Wir haben den verfassungsgesetzlichen Auftrag, jeder Beschwerde nachzugehen, und wir können erst nach Prüfung fest­stellen, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Das bedeutet für uns nicht weniger Arbeit. Erst wenn die Beschwerde berechtigt ist, stellen wir fest, ob es sich um einen Missstand handeln könnte, oder wenn man noch etwas ändern kann, dann könnten wir eine Empfehlung geben. Das ist der Ablauf unserer Arbeit. (Vizepräsident Mag. Him­mer übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann jetzt nicht sagen, wie viel Prozente der Leute sich in welcher Form an uns wenden. Es gibt aber eine breite Palette von Kommunikationsmöglichkeiten mit der Volksanwaltschaft. Es besteht die Möglichkeit, sich via Internet an uns zu wenden, wobei ich nur sagen kann, dass diese in immer stärkerem Maße genutzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, uns das Problem zu faxen, telefonisch oder schriftlich


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