Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gerichts­hof hat sich noch nicht auf dieses Verfahren eingelassen, es behängt also noch. Wir wissen nicht, wie es ausgehen wird. Wir hoffen allerdings, dass der Verfas­sungsgerichtshof eine grundsätzliche Erwägung in der Hinsicht trifft, dass er klärt, ob die im Gesetz, in der Gewerbeordnung, vorhandenen Determinanten ausreichen, um der zuständigen Behörde, in diesem Fall dem zuständigen Landeshauptmann, klarzu­machen, dass er ein Ermittlungsverfahren durchzuführen hat.

Um das Problem darzustellen: Die Gewerbeordnung trifft eine generelle Aussage über die Öffnung, das heißt über Sperrzeiten bei gewerblichen Anlagen „Schanigärten“. Die­se ist generell mit 23 Uhr begrenzt. Der Landeshauptmann hat aber die Möglichkeit, davon abzugehen, wenn er dabei allerdings vorher die touristischen Interessen und die Interessen des Anrainerschutzes, des Nachbarschutzes, und der betroffenen Wohn­bevölkerung gegen einander abwägt.

Meine Damen und Herren! Und das geschieht nicht. Zum Teil geschieht es deswegen nicht, weil der Aufwand dafür unglaublich hoch wäre, und zum anderen, weil man sich damit abfindet, dass sich etwa der innerstädtische Bereich, vor allem in Graz, zuneh­mend entvölkert. Ob das eine bevölkerungspolitisch wünschenswerte Entwicklung ist, das lasse ich dahingestellt. Aber für jene Wohnbevölkerung, die insbesondere in den Sommermonaten vor allem in Innenhöfen davon betroffen ist und keine Nachtruhe mehr findet, ist die Situation seit Jahren akut.

Daher haben wir zunächst einmal im Prüfverfahren erreicht, dass man davon abgegan­gen ist, das Land Steiermark generell zum Verordnungsgebiet zu erklären, wie das nämlich die Gewerbeordnung nicht vorsieht. Die Gewerbeordnung sieht vielmehr vor, das heißt, im Gesetz ist schon vorgesehen, dass man das auf die jeweiligen Grätzel, auf die jeweiligen Stadtteile, ja sogar auf die jeweiligen Straßenzüge begrenzen sollte und dafür ein Ermittlungsverfahren durchzuführen hätte.

Man ist in der Steiermark zumindest so weit gegangen, dass man jetzt die Gemeinden fragt, ob sie überhaupt wollen, dass man die Sperrzeiten verlängert. Früher hat man ge­nerell das gesamte Landesgebiet in den Sommermonaten in diese Sperrzeiten­verordnung einbezogen. Das hat dann dazu geführt, dass sich in Graz beispielsweise nicht nur Krankenhäuser, nicht nur Anrainer bei uns beschwert haben, sondern sogar die Mitglieder des Franziskanerklosters in Graz, die auf Grund dieser Sperrzeiten­verordnung ihrer Kontemplation auch nicht mehr nachgehen konnten.

Meine Damen und Herren! Die Situation ist ernst. Für die betroffene Wohnbevölkerung in diesen touristischen Gebieten stellt sich die Frage, ob sie Ruhe in der Nacht und somit die entsprechende Erholung findet oder nicht. Wir sind guter Dinge, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation in diesem Verfahren folgen wird.

Die nächste Frage des Herrn Bundesrates Schennach und des Herrn Bundesrates Professor Böhm bezieht sich auf Angelegenheiten der Justizverwaltung. Meine Damen und Herren! Es ist ein offenes Geheimnis, und wenn Sie die Berichte der Volks­anwaltschaft der vergangenen Jahre Revue passieren lassen, dann werden Sie fest­stellen, dass es mit einer gewissen Regelmäßigkeit Beschwerden darüber gibt, dass die Gerichtsverfahren nach wie vor einfach zu lange dauern. Das ist nur zum Teil auf die komplizierten verfahrensrechtlichen Regelungen zurückzuführen. Nur zum Teil! Es ist auch – das hat Herr Bundesrat Professor Böhm gesagt – auf Richterwechsel, auf Personalmanagementdefizite, aber auch auf fehlende, also nicht vorhandene Courage zurückzuführen, darauf, dass der zuständige Richter einfach zögert durchzugreifen, vor allem wenn es um die Säumigkeit von Sachverständigen geht.

Meine Damen und Herren! Ich habe Fälle, wo Unternehmen ruiniert wurden, weil das Gericht nichts weitergebracht hat, Gewerbebetriebe kaputtgegangen sind, ja ganze Familien in den Ruin getrieben worden sind, weil es bei Gericht einfach nicht weiter-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite