ging, weil der Sachverständige nicht weitergetan hat, weil der Richter keinen anderen Sachverständigen ernannt hat und weil er den Sachverständigen bei den Fristsetzungen nicht entsprechend unter Druck gesetzt hat.
Diese Problematik wäre natürlich von der Dienstaufsicht zu kontrollieren. Allerdings gibt es dort natürlich im Zuge der Berichterstattung durch die zuständigen Richter alle möglichen triftigen Gründe, warum der Sachverständige gerade keine Zeit hat und warum man nicht mehr Druck gemacht hat. Natürlich wäre das auch eine Angelegenheit, die von Visitatoren dann zu überprüfen ist. Aber das alles ist erst dann der Fall, wenn der Schaden beim betroffenen Rechtssuchenden bereits eingetreten ist.
Meine Damen und Herren! Besonders dramatisch ist die Verfahrensverzögerung in dem Bereich, der die menschlichste Seite des Rechtssuchenden betrifft, nämlich im Bereich der Außerstreitsachen, vor allem in Pflegschaftsangelegenheiten. Mein Appell ist, dass dort in Zukunft mit besonderem Augenmerk darauf geachtet wird, dass es zu entsprechenden Verfahrensbeschleunigungen kommt.
Erinnern Sie sich an das Ergebnis dieses spektakulären Falles, der sich jetzt in Salzburg abgespielt hat, wo sich dann durch die lange Verzögerung plötzlich eine völlig andere familiäre Situation in der Eltern-Kind-Beziehung ergibt, wo plötzlich Entscheidungen vorhanden sind, die zu vollstrecken sind, obwohl sich in der Zwischenzeit die emotionalen Verhältnisse zwischen dem betroffenen Elternteil und den Kindern völlig verändert haben.
Meine Damen und Herren! Dort ist Verfahrensbeschleunigung ein Gebot der Stunde, weil dort in den sensibelsten menschlichen Bereich, nämlich jenen der Eltern-Kind-Beziehung, eingegriffen wird. Dieser Bereich ist oft Spielwiese nicht nur für Anwälte, sondern auch für ehemalige Ehegatten, ehemalige Lebenspartner, wo dann die Leidtragenden zumeist die Pflegebefohlenen, nämlich die Kinder, sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Daher mein Appell, besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass es speziell dort in Zukunft zu Verfahrensbeschleunigungen kommt.
Herr Bundesrat Schennach! Der Vorschlag, der offensichtlich im Konvent beraten werden soll, dass wir die Möglichkeit bekommen sollen, einen Fristsetzungsantrag zu stellen, den an sich der Rechtsanwalt stellen könnte, aber aus vielen Gründen, die auch mit der Interessenlage zwischen Rechtsanwalt und betroffenem Richter zu tun hat, nicht stellt, ist evident.
Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Unterstützung dieses Wunsches, weil es im Bereich der Justizverwaltung natürlich Widerstand gibt, der Volksanwaltschaft eine derartige Befugnis einzuräumen. Es ist durchaus nicht systemwidrig, wenn man der Volksanwaltschaft eine derartige Möglichkeit zur Einbringung von Fristsetzungsanträgen einräumt. Das würde uns unsere Aufgabe im Bereich der Justiz sehr erleichtern, wenn wir eine Verfahrensbeschleunigung herbeiführen könnten. Derzeit sind wir darauf angewiesen, an den Herrn Justizminister eine Missstandsfeststellung zu richten, damit im Rahmen der Dienstaufsicht dann entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Aber das einfachste Instrumentarium, nämlich durch einen Fristsetzungsantrag zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen, haben wir bedauerlicherweise noch nicht.
Ich weiß nicht, wie weit die beiden von Ihnen angesprochenen Verfahren sind. Ich habe soeben einen Zettel bekommen. Ein Verfahren betraf Ehenichtigkeitsangelegenheiten, wo die Staatsanwaltschaft Jahre gebraucht hat, um überhaupt die entsprechenden Verfahrensschritte zu setzen. Wir haben in beiden Fällen Missstandsfeststellungen an den Herrn Bundesminister für Justiz gerichtet. Ich gehe davon aus, dass der eine
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