Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 73

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Generell ist aber festzustellen, dass der Anteil der zu Betreuenden auf Grund der be­reits erwähnten demographischen Entwicklung stetig im Steigen begriffen ist. Die Alten­betreuungsheime in den Bezirken schießen aus dem Boden. Daher ist es umso wichtiger, dass – wie bereits von der Kollegin angesprochen – die gesetzliche Basis in gewisser Form geschaffen worden ist.

Derzeit kommt auf 36 Erwerbstätige ein zu Pflegender. Es ist zu bedenken, dass sich dies in den nächsten Jahrzehnten drastisch erweitern wird und dass dann 18 Erwerbs­tätige einen zu Pflegenden quasi werden finanzieren müssen. Einerseits gibt es schon jetzt Probleme beim Pflegepersonal, andererseits wird die Finanzierung immer schwieriger. Ich glaube, es wird da unsere Pflicht sein und aller unserer Anstrengungen bedürfen, entsprechende Visionen zu entwickeln, aber auch entsprechende gesetz­liche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für die Betroffenen, sprich Älteren, die zu betreuen sind, entsprechende Heime geschaffen werden, aber natürlich auch die entsprechenden Bundesgesetze. Da sind wir, glaube ich, alle gefordert, künftig ein einheitliches Gesetz zu schaffen.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.36

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Dr. Kanovsky-Wintermann.

 


12.36

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Herr Bun­des­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Du bist wichtig, einfach weil du bist. Du bist bis zum letzten Augenblick deines Lebens wichtig. Und wir werden alles tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern auch leben kannst – bis zuletzt.“

Diese Worte hat Cicely Saunders ausgesprochen, die Ihnen als Begründerin der Hospizbewegung bekannt sein dürfte. Sie meinte damit, dass wir alles tun müssen, um den Menschen, die besonders schutzwürdig sind – das sind alte Menschen, das sind gebrechliche Menschen, das sind Behinderte –, Lebensqualität zu geben.

Mit diesen Gesetzen, die wir heute beschließen werden, haben wir meiner Ansicht nach ein Stückchen dazu beigetragen, die Lebensqualität wirklich zu erhöhen und auch die Worte von Cicely Saunders inhaltlich mit Leben zu erfüllen. Es ist über den Inhalt der Gesetze schon einiges gesagt worden. Ich darf noch das eine und andere ergänzen, einige Punkte, die mir wichtig zu sein scheinen.

Zum einen ist es für mich wichtig, dass es sich um bundeseinheitliche Regelungen handelt. Ich meine, dass ein besserer Schutz der Betroffenen gegeben ist – oder gegeben sein sollte –, wenn diese Regelung einheitlich ist. Ich bin auch sehr glücklich darüber, dass damit einer langjährigen Forderung von unterschiedlichen Verbänden und Vereinigungen Rechnung getragen worden ist, einer Forderung zum Beispiel des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft oder auch verschiedener Pensionistenvereine, die alle jahrelang, ich möchte fast schon sagen jahrzehntelang, gesagt haben: Bitte schafft endlich einmal Gesetze, um aus dieser Grauzone heraus­zukommen! – Damit ist vor allem das Heimaufenthaltsgesetz gemeint gewesen.

Das Heimvertragsgesetz gefällt mir insofern besonders gut, als es da zu einer Ein­bindung ins Konsumentenschutzgesetz kommt. Jeder, der sich mit dem Konsumenten­schutzgesetz beschäftigt hat, weiß, dass darin für den „Konsumenten“ – unter Anführungszeichen, das ist in diesem Fall derjenige, der im Heim seinen Aufenthalt hat – besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Diese Schutzmaßnahmen rei­chen, wie teilweise schon erwähnt, von der Informationspflicht vor Vertragsunter-


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