Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 74

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fertigung über besondere Kündigungsschutzmaßnahmen bis hin zu einem Punkt, den ich auch für sehr wichtig halte – er wird im gesamten Konnex vielleicht nicht so gesehen, obwohl er für den Betroffenen oft wesentlich ist –, nämlich der Entgeltmin­derung, wenn sich der Betroffene für einige Tage oder Wochen aus dem Haus entfernt. Es ist immer wieder vorgekommen, dass Menschen sehr traurig und betroffen waren; sie haben dann gesagt: Ich bin drei Wochen auf einer Kur oder im Krankenhaus, und trotzdem muss ich im Heim den gesamten Betrag weiterzahlen.

Das sind doch Dinge, die meiner Ansicht nach für eine sehr sensible Behandlung die­ses Themas sprechen. Ich möchte mich beim zuständigen Minister ganz herzlich dafür bedanken, dass er sich all dieser Details angenommen hat. Wie man auf diese Ein­zelheiten eingeht, ist nämlich etwas, was in einem solchen Fall letztlich die Mensch­lichkeit ausmacht.

Es wurde schon gesagt, dass die Ausfertigung des Vertrages schriftlich zu erfolgen hat. Bestimmte Mindestinhalte müssen im Vertrag selbst vorhanden sein, und es muss auch eine bestimmte Angebotspalette vorhanden sein, beziehungsweise diese lässt sich wieder in Grundbedürfnisse und zusätzliche Angebote einteilen.

Zum Heimaufenthaltsgesetz ist zu sagen, dass dies ein besonders sensibles Thema ist. Überall dort, wo in Grundrechte eingegriffen wird, ist besondere Vorsicht geboten. Daher ist es wirklich wichtig, dass wir hier eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Es hat nicht nur der Fall Lainz, sondern es haben auch verschiedene andere Bereiche in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass es da Grauzonen gegeben hat. Das heißt, Menschen sind aus verschiedenen Gründen tatsächlich in Heimen freiheits­beschränkenden Maßnahmen unterzogen worden, allerdings nicht, wie es ja schon möglich ist, in Psychiatrien – dort gibt es eigene Anhalte- und Unterbringungs­maß­nahmen nach dem Unterbringungsgesetz –, sondern eben in Heimen, in Altenheimen und Pflegeheimen.

Hier gibt es nun diese Neuordnung, dass ebenfalls nur unter bestimmten Vorausset­zungen eine freiheitseinschränkende oder ‑aufhebende Maßnahme vorgenommen werden kann. Es muss eine Dokumentation erfolgen, es müssen formale Vorausset­zungen vorhanden sein, es gibt Bewohnervertreter und – besonders wichtig – auf An­suchen von Betroffenen oder von deren Vertrauensleuten auch die Überprüfung durch das Gericht. Hier werden wirklich auch Kontrollmaßnahmen eingeführt, die ausgespro­chen positiv sind. Wenn damit auch zusätzliche Kosten verbunden sind, so sind, glau­be ich, diese Kosten positiv zu bewerten.

Ich darf noch kurz auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen, der die demo­graphische Entwicklung angesprochen hat. Das kann ich nur unterstreichen. Es ist eine Tatsache, dass die Bevölkerung zwar immer älter wird, aber leider nicht gesünder älter wird und dass die entsprechenden Maßnahmen auch in stationären Institutionen not­wendig sein werden. Genauso wie wir den Ausbau der mobilen Kranken- und Alten­betreuung brauchen, werden auch die Institutionen Alten- und Behindertenheime in Zukunft wahrscheinlich noch mehr an Bedeutung zunehmen müssen.

In Kärnten – das darf ich vielleicht erwähnen – haben wir dieser demographischen Ent­wicklung ebenfalls bereits Rechnung getragen, indem wir einen Sozialbaufonds errichtet haben. Derzeit werden fünf Altenheime, im Regionalbereich belassen, errich­tet; dies ist deshalb etwas Besonderes, weil wir wirklich versuchen, die Heime in den Regionen zu belassen. Das heißt, wir wollen, dass die alten Menschen dort in ein Heim kommen können, wo sie ihre Verwandten haben, wo sie ihr ganzes Leben verbracht haben, und wir wollen die Errichtung von solchen Bauten nicht in den Städten zen­tralisieren. Natürlich brauchen wir dort genauso Altenheime, das ist klar, diese werden auch gebaut, aber wir wollen hier ein Zeichen setzen und den Menschen, die schon


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