Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 75

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„ewig“ in Oberkärnten oder im Lavanttal gelebt haben, die Möglichkeit geben, in Würde dort auch alt zu werden.

Gleichzeitig darf ich noch sagen, dass wir in Kärnten auch im Ausbildungsbereich neue Wege gehen. Wir haben derzeit ungefähr 1 070 Schülerinnen und Schüler im Bereich Altenpflege und Behindertenpflege, das sind um zirka sechs Klassen mehr, als wir noch vor drei Jahren hatten. Das heißt, wir haben jetzt fast 150 Schüler mehr aufge­nom­men. Es ist uns bewusst, dass auch das wieder mit Mehrkosten verbunden ist. Aber das ist uns wichtig, wir wollen damit auch ein Zeichen setzen, weil wir wissen, dass die Altenpflege, die Behindertenpflege in Zukunft noch wichtiger wird, als dies jetzt ohnehin schon der Fall ist.

Wir würden uns nur noch wünschen – das ist eine Aufforderung an alle Verant­wort­lichen, obwohl jetzt die Sozialreferenten der Länder natürlich nicht hier sind –, dass wir in diesem Bereich endlich zu einem einheitlichen Berufsbild und zu einheitlichen Kol­lektivverträgen kommen. Es kann wirklich nicht so sein, dass ein Altenpfleger, der in Oberösterreich arbeitet, eine höhere Wertigkeit hat als einer, der in der Steiermark arbeitet. Da erwarte ich mir endlich einmal eine Lösung. Es liegen ja schon Vorschläge vor, aber es muss auch ein entsprechender Vertrag – 15a, glaube ich – beschlossen werden.

In diesem Sinne freue ich mich, dass diese Gesetze so gut ausgefallen sind. Dies ist nicht ein Lob der FPÖ für den eigenen Minister, sondern ich zitiere hier den Geschäfts­führer des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft Peter Schlaffer, der davon spricht, dass es sich bei diesen zwei Gesetzen um einen Meilenstein für die Rechte der Heimbewohner handelt. Ein besseres Schlusswort hätte auch ich nicht finden können.

Wir werden daher diesen Gesetzen sehr gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.45

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lich­tenecker. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.45

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Heimvertragsgesetz / Heimaufenthaltsgesetz ist sicher ein Bereich, der eine sehr sensible Materie in unserer Gesellschaft, in unserem Leben betrifft. Wir werden heute den beiden Vorlagen zu­stimmen. Nur gibt es natürlich auch Punkte, die nach wie vor verbesserungswürdig und ‑fähig sind, und auf diese möchte ich kurz eingehen.

Beim Heimvertragsgesetz fehlt es uns immer noch an der Transparenz der Leistungen, an einer genauen Auflistung, die tatsächlich einen Fortschritt mit sich bringen würde. Es fehlen auch die Musterheimverträge. Da ist ganz klar, dass die Vorgehensweise mit den Ländern geklärt sein müsste, aber gleichzeitig würde dies sowohl für die privaten als auch für die öffentlichen Anbieter eine Erleichterung ihrer Arbeit darstellen.

Ein Problem sehen wir ferner im mangelhaften Kündigungsschutz. Ich denke, das ist ein Bereich, den man nach einer bestimmten Zeit sicherlich evaluieren muss, so wie das gesamte Paket. Da wird man schauen müssen, was man verändern und verbes­sern kann.

Sie haben vorhin die Reduktion der Kosten für Zeiten, in denen man nicht im Heim ist, angesprochen. Das ist tatsächlich ein Fortschritt, doch ist das Ausmaß von 10 Prozent zu gering. Meine Damen und Herren, wenn Sie die Kosten eines Aufenthalts in fixe und variable Kosten teilen, dann können es doch nicht allen Ernstes nur 10 Prozent an


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