70 000 Bewohner, die nunmehr
eine ordentliche Rechtsgrundlage haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Heimvertragsgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Heimaufenthaltsgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
7.
Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2004) (294 d.B., 309 d.B. und 379 d.B. sowie 6967/BR d.B.)
8.
Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004
betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die
Kinderpornographie (18 d.B. und 380 d.B. sowie 6968/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 7 und 8 ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um ihre Berichte.
Berichterstatterin Johanna Auer: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Gerichtorganisationsgesetz, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden – Strafrechtsänderungsgesetz 2004.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag.
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