Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 86

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dass von Ihrer Seite, also von Sozialdemokraten und Grünen, argumentiert wurde, dass es durchaus im Rahmen des Üblichen, Normalen oder Usuellen liegt, dass Ju­gendliche in diesem Alter von 14 bis 18 Jahren, wenn sie miteinander befreundet sind, von sich selbst Fotos verschicken. Das ist im Prinzip auch in Ordnung, aber wenn diese Fotos pornografisch sind, wollen wir das nicht.

Bedenken Sie, dass gerade diese Bevölkerungsgruppe der 14- bis 18-Jährigen auch viele rechtliche Privilegien hat, zum Beispiel im Jugendstrafrecht – Privilegien deshalb, weil es sich um Personen in einer Entwicklungsphase handelt, die manchmal etwas tun, was sie später bereuen. Diesen sachlich gerechtfertigten Privilegien steht eben ein Schutzobjekt, nämlich dieses jugendliche Alter gegenüber. Nun kann es einem Jugendlichen natürlich, so sehr er verliebt sein mag, Leid tun, wenn er Jahre später jemand anderen heiraten will und der damalige Freund oder die damalige Freundin pornografische Fotos in der Hand hat. Als Antwort auf die Hochzeitsanzeige kommt dann womöglich der Hinweis: Ich habe von dir noch pornografische Fotos.

Das habe ich gestern in einer Mittelschule besprochen, und die Jugendlichen eben die­ses Alters waren im Nu auf meiner Seite. Auch Frau Dr. Perner hat in der „ZiB 3“ in ähnlicher Art und Weise argumentiert. Bitte, das auch so zu sehen! – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.29

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gu­denus. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.29

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Ich begrüße die beiden Herren Minister! Ich begrüße den Herrn Präsidenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat die Themen Pornographie, Kinderpornographie, Kindesmissbrauch betont, und ich möchte in diesem Zusammenhang auf etwas eingehen. Erst redet man von der Freiheit, dann ist die überbordende Freiheit, auch im Sexuellen, erweckt, dann ist der Geist aus der Flasche, und jetzt tun wir uns verhältnismäßig schwer, diesen Geist wieder in diese Flasche, in geordnete Bahnen hineinzubekommen.

Was mich bei diesem Thema etwas stört, ist eine gewisse Scheinheiligkeit. Ich meine zum Beispiel, wir haben hier in diesem Hohen Haus auch über den Fall des kriminellen Otto Muehl gesprochen, der auch als Künstler bezeichnet werden möchte und im Friedrichshof sehr wohl das gemacht hat, was wir auch mit diesem Gesetz abdecken wollen. Aber heuer im Frühjahr wird dieser kriminelle Otto Muehl, Künstler, mit einer Sonderausstellung im Museum für angewandte Kunst geehrt. Das empfinde ich als einen Widerspruch und da erwarte ich, dass auch Sie, die all das so richtig sagen, sich dagegen wehren und nicht im Rahmen der Freiheit der Kunst der Pornographie und dem Kindesmissbrauch das Wort reden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Hier geht es um ein Gesetz!)

13.30

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht von der Berichterstattung jemand ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Strafrechtsänderungsgesetz 2004.

 


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