ersichtlich, warum Beamte und Erzieher aufgezählt werden, aber Seelsorger nicht eigens genannt werden müssen.
Ein weiterer Punkt betrifft den Menschenhandel beziehungsweise den grenzüberschreitende Prostitutionshandel, wie er jetzt heißt. Bekanntlich nimmt dieser in erschreckendem Ausmaße zu. Die Menschen werden unter der Vorgabe nach Österreich gelockt, dass sie hier als Haushälterinnen oder als Kellnerinnen arbeiten können, aber letztendlich arbeiten sie dann in der Prostitution. Die Änderungen sind wichtig und gut. Das hauptsächliche Problem ist aber doch, dass sich diese Opfer nicht als Zeugen vor Gericht auszusagen trauen oder dass sie nicht die Möglichkeit haben, auszusagen, eben weil sie meistens irgendwo versteckt eingesperrt sind.
Ich habe im Rechtsinformationssystem das Wort „Menschenhandel“ eingegeben, herausgekommen ist das Fremdenrecht. Dort steht drinnen, es darf die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn eben eine solche Zeugenaussage notwendig ist. Es heißt hier: „es darf“, aber nicht „es muss“. Also wo ist hier der Opferschutz und wo ist die Gewährleistung, dass ein Opfer, das einen Täter anzeigt, dann nicht abgeschoben wird und vor Gericht gar nicht mehr gegen ihn aussagen kann?
Zusammenfassend: Es gibt vieles an diesem
Gesetz, das wir für gut befinden, und wir stimmen deshalb auch zu. Es gibt
einiges, das fehlt, und manches ist überzogen. Zum Teil werden wir mit Bauchweh
zustimmen, aber ich hoffe, dass wir künftig auch so viel Energie in die
Prävention und Aufklärung stecken wie jetzt in die Strafverschärfung. (Beifall
bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
13.25
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.
13.25
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst vielen Dank für die lobenden Worte für diese gesetzlichen Regelungen. Nicht alles, was leicht ausschaut, ist auch wirklich leicht. Es steckt eine hohe legistische Leistung dahinter. Das Strafrecht wird immer schwieriger, weil es auch immer präzise bleiben muss. Es wird von uns auch darauf geachtet, dass das Strafrecht allgemein verständlich bleibt und auch in Harmonie mit dem Bewusstsein der Bevölkerung entsteht.
Ich bedanke mich daher bei Herrn
Sektionschef Dr. Miklau und Frau Mag. Cabjolsky für diese
hervorragende legistische Leistung. Ich gebe auch den von Ihnen ausgesprochenen
Dank hiemit ausdrücklich weiter. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zu den Ausführungen von Frau Bundesrätin Schlaffer und Frau Bundesrätin Kerschbaum möchte ich, was die Seelsorger, die Sie so aufregen, anbelangt, schon eindeutig sagen: Die Seelsorger sind nicht besser und nicht schlechter gestellt. Dort, wo sie Aufsichtsorgane sind, unterliegen sie der verschärften Strafdrohung, dort, wo sie es nicht sind, wie zum Beispiel die Jugendsporttrainer, unterliegen sie dieser erhöhten Strafdrohung nicht. Diese Argumentation habe ich schon im Ausschuss nicht verstanden. Sie konnten sich damit nicht durchsetzen, und offen gestanden glaube ich, dass Sie sich aus sachlichen Gründen mit Recht nicht durchsetzen konnten. Seien Sie beruhigt: Wenn man Ihnen zugehört hat, Frau Bundesrätin Kerschbaum, konnte man glauben, die Seelsorger seien überhaupt nicht erfasst. Das stimmt ja nicht. Als Aufsichtsorgane sind sie sehr wohl erfasst, und das ist gut und richtig so.
Was die mündigen Minderjährigen, also die 14- bis 18-Jährigen, anbelangt, möchte ich das verdeutlichen, was Sie kritisiert haben. Da geht es um Folgendes: Es geht darum,
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