Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 84

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ziehen, und sie müssen lernen, mit ihrer Sexualität umzugehen, und zwar eben bevor sie mündig sind.

Es gibt diesbezüglich Programme, die auch an Schulen angeboten werden. Was mir fehlt, ist die staatliche Unterstützung dieser Programme. An der Schule meiner Kinder wurde ein derartiges Programm angeboten. Die Kinder konnten es freiwillig besuchen, und die Eltern mussten einen Kostenbeitrag dafür zahlen. Nicht alle Kinder haben die Möglichkeit dazu, denn nicht alle Eltern haben das Bewusstsein und die nötigen Finanzen, damit ihre Kinder an solchen Programme teilnehmen können. Deshalb ist meiner Meinung nach der Staat gerade hier sehr gefragt.

Ein weiteres Problem. Ich weiß nicht, wie viele Beamte derzeit mit dem Aufspüren von solchen pornografischen Darstellungen im Internet beschäftigt sind. Ich habe irgendwo gelesen, es seien zwei. Wenn es wirklich nur zwei sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass die auch nur mit einem Dorf in Niederösterreich zu Rande kommen würden, ge­schweige denn mit dem World Wide Web. (Bundesrat Hagen: Was unterstellen Sie den Niederösterreichern? – Heiterkeit.) – Das besprechen wir später.

Ein weiterer Punkt, der geregelt wird, ist die Kinderprostitution. Wenn man vor einigen Jahren über dieses Thema gesprochen hat, dann ist es darum gegangen, dass die Leute nach Thailand fliegen, aber letztendlich ist es so, das dieses Problem immer nä­her rückt. Im Vorjahr gab es einen Fernsehbericht über Kinderprostitution in Tsche­chien. Dieser Bericht hat die Leute sehr aufgeschreckt, weil niemand gewusst hat, dass das so nahe ist, dass das sogar in unserer unmittelbaren Nachbarschaft passiert und dass man nichts dagegen unternehmen kann.

Es ist gut und wichtig, dass die Täterschaft nun auch in Österreich strafbar ist. Aber auch da bin ich der Meinung, dass noch viel mehr Augenmerk auf die Prävention gerichtet werden muss, auf die Ausbildung, auf die Erziehung der Kinder, damit sie imstande sind, sich zu wehren.

Ich möchte kurz aus dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das wir ja heute auch mitbeschließen, zitieren, denn auch dort wird Prävention, vor allem aber auch Nachsorge gefordert. Da steht im Artikel 9: 

„Die Vertragstaaten werden Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen sowie sozialpolitische Leitlinien und Programme zur Verhütung der in diesem Protokoll bezeichneten Straftaten beschließen oder verstärken, durchführen und bekannt machen.“

„Die Vertragsstaaten fördern durch Informationstätigkeit mit allen geeigneten Mitteln sowie durch Aufklärung und Schulung das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit, einschließlich der Kinder, in Bezug auf vorbeugende Maßnahmen und schädliche Folgen der in diesem Protokoll bezeichneten Straftaten.“

„Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um jede geeignete Hilfe für die Opfer solcher Straftaten sicherzustellen, einschließlich ihrer vollständigen so­zialen Wiedereingliederung und ihrer vollständigen körperlichen und physischen Ge­nesung.“

Und: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass alle kindlichen Opfer der in diesem Protokoll bezeichneten Straftaten Zugang zu Verfahren haben, die ihnen ermöglichen, ohne Diskriminierung von den gesetzlich Verantwortlichen Schadensersatz zu verlangen.“

Der nächste Punkt, den ich mir aufgeschrieben habe, ist der Missbrauch der Autoritäts­verhältnisse. Das hat Frau Bundesrätin Schlaffer glücklicherweise schon sehr ausführ­lich behandelt, und ich kann ihr darin nur voll zustimmen. Für mich ist es auch nicht


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