Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 88

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Wünscht von der Berichterstattung jemand ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird (291/A und 347 d.B. sowie 6970/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Berichterstatter zu Punkt 10 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich bringe den Bericht des Justiz­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir ebenfalls keine Wortmeldungen vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Pen­sionskassengesetz geändert werden (348 d.B. sowie 6971/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum 11. Tagesordnungs­punkt.

Berichterstatter zu Punkt 11 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich bringe den Bericht des Justizausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden.

 


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