Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 115

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Es ist einfach wichtig, dass wir eine zufriedene Exekutive haben. Das schlägt sich natürlich auch auf die Arbeit der Beamten nieder: Wenn ich zufrieden bin, dann leiste ich eine bessere Arbeit. Das ist in jedem Wirtschaftsbetrieb so. Wenn die Arbeiter und Angestellten zufrieden sind – das kann man mit Leistungsprämien machen, aber auch mit anderen Aktionen –, dann leisten sie mehr, weil sie sich in dieses Unternehmen mehr einbringen und mit diesem zusammenwachsen.

Hier möchte ich ein kleines Beispiel anführen: Ein ÖBB-Bediensteter im Hilfsdienst, also ein normaler Hilfsarbeiter ohne Qualifikation, verdient beim Eintritt in die ÖBB 400 € brutto mehr als ein Exekutivbeamter mit 18 Dienstjahren. Ich glaube, das sollte uns zu denken geben in Bezug auf die Zufriedenheit der Exekutive. (Ruf bei der ÖVP: Deswegen haben wir die ÖBB-Reform gemacht!)

Da gibt es sicherlich wichtige Punkte, die angegangen werden müssen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einen freiheitlichen Vorschlag für ein Exekutivdienstgesetz unter­breiten, das die Beamten zufrieden machen würde, das speziell für sie geschaffen wird und auf ihren harten Wechsel-, Nacht- und Außendienst abgestimmt ist. Diesen Vor­schlag möchte ich hier jetzt kundtun, es ist eine Premiere. Ich glaube, der Herr Innen­minister hat das Papier noch nicht, aber er wird es dann von uns noch bekommen.

Ich möchte Folgendes vorschlagen:

Punkt 1: ein angemessenes Grundgehalt für Exekutivbeamte mit nur wenigen Zulagen. Dieses Gehalt sollte brutto mindestens 2 000 € betragen, ohne Zulagen. Ich habe heute im Alter von 35 Jahren mit 14 Dienstjahren einen Brutto-Grundgehalt von rund 1 400 €. Das ist für einen Exekutivbeamten wirklich nicht gerade ... (Ruf bei der SPÖ: Ohne Zulagen!) – Brutto, ohne Zulagen, ja. Nachtdienst und anderes kommt noch dazu. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) Du kannst Dich nachher noch melden.

Punkt 2: nur mehr ein Gehaltsschema mit entsprechenden Zulagen für dienstführende Beamte und leitende Beamte. Dabei sollte nicht das Alter ausschlaggebend sein, sondern die Bezahlung sollte sich nach der Funktion des Funktionsträgers richten. Heute ist das anders: Wenn du Postenkommandant bist, bekommst du mit 35 Jahren ein ganz anderes Gehalt für die Funktion als mit 55 Jahren. Das kann es nicht sein, denn unserer Ansicht nach sollte dieselbe Arbeit eigentlich mit demselben Lohn abgegolten werden.

Punkt 3: ein eigenes Berufsbild der Exekutivbeamten analog der B-Wertigkeit. Ich glaube, dass zwei Jahre Schule mit Gesetzesstudium und laufende Fortbildungen – es werden ja laufend Kurse gemacht – dementsprechend anerkannt werden sollten. Derzeit sind Exekutivbeamte als Hilfsdienste der Behörden und Gerichte eingeteilt. Ich glaube, dass das nicht in Ordnung ist, wenn Gerichtsanzeigen bei der Bundespolizei von Juristen und bei der Gendarmerie von kleinen Gendarmeriebeamten bearbeitet werden. Ich meine, dass das auch entsprechend honoriert werden sollte.

Punkt 4: Einstufung als Nacht- und Schwerarbeiter ab dem 48. Nachtdienst im Jahr. Mindestens fünf zusammenhängende Nachtdienststunden zwischen 19 und 7 Uhr sollten hier herangezogen werden.

Punkt 5: frühere Pensionierung für Beamte mit 48 Nachtdiensten im Jahr. Beispiel Holland: Da ist es so, dass die Exekutivbeamten pro Jahr Wechseldienst mit sehr vielen Nachtdiensten 1,2 Versicherungsjahre angerechnet bekommen. Das heißt, es gibt einen früheren Pensionsantritt für diese Beamten, weil sie körperlich mehr aus­gebrannt sind. Das sollte man vielleicht auch für andere Bereiche wie die Kranken­pflege einmal andenken.

Punkt 6: Wochenenddienstzulage von 50 Prozent. Derzeit ist es so, dass man für die Arbeit am Wochenende im Prinzip überhaupt nichts bekommt. Wir schaffen am


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