Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 22

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Bis 10 000 € Jahresbemessungsgrundlage wird in Zukunft überhaupt keine Steuer mehr zu bezahlen sein.

In dem wichtigen Segment 10 000 € bis 25 000 € Jahresbemessungsgrundlage, wo sich von insgesamt 5,9 Millionen Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen 2 225 000 Steuerpflichtige befinden, wird die Steuerreform ganz massiv wirken. Dort wird es zu einer Entlastung von über 1 Milliarde € kommen. Im Vergleich: Durch die Steuerreform im Jahr 2000 unter Finanzminister Edlinger konnte „nur“ eine Gesamtentlastung von 1,2 Milliarden erreicht werden – jetzt wird allein schon für die 2 225 000 Steuer­pflich­tigen in dem vorhin angesprochenen Sektor eine Entlastung von über 1 Milliarde € er­reicht werden!

Wir haben auch eine sehr stark armutsgefährdete Gruppe, nämlich Alleinerzieher und Alleinerhalter in einer Familie. Dieser Gruppe – das sind ungefähr 900 000 Personen – wollen wir durch die Steuerreform noch eine zusätzliche Entlastung ermöglichen. Wenn zwei in einer Familie Geld verdienen, so können auch zwei von der Steuerreform pro­fitieren, ein Alleinerzieher oder Alleinverdiener selbstverständlich nur einmal, und daher wollen wir für diese Gruppe noch ein Sonderpaket schnüren, wodurch zum Allein­ver­dienerabsetzbetrag gestaffelt nach der Anzahl der Kinder noch weitere Zusatzbeträge kommen werden.

Also ich denke, alles in allem ist diese Steuerreform gerade im unteren Einkommens­bereich sehr ausgewogen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Sind Sie bereit, die Steuerreform noch so umzugestalten, dass nicht nur zum Beispiel Groß­verdiener, die Alleinverdiener sind, sondern auch Familien mit zwei Kleinstverdienern Kinderzuschläge erhalten können?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe so­eben ausgeführt, dass gerade die Bezieher niedriger Einkommen sehr stark von der Steuerreform profitieren. Einkommensbezieher, die zum Beispiel über 51 000 € Jahres­einkommen haben, haben auch einen kleinen Vorteil. Während aber im untersten Einkommensbereich eine steuerliche Entlastung von bis zu 640 € gegeben sein wird, wird im obersten Einkommensbereich, also für Einkommensbezieher über 51 000 €, die Entlastung nur in etwa 140 € betragen.

Ich meine, wir haben im untersten Einkommensbereich bewusst sehr viel gemacht. Außerdem muss ich dazusagen, dass über 2 Millionen grundsätzlich Steuerpflichtige ab dem Jahr 2005 überhaupt keine Steuern mehr zahlen müssen. Das heißt, wir haben im unteren Bereich eine sehr ausgewogene Steuerreform gemacht.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Welche Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung außerhalb der großen Steuer­reform im Sozial- und Familienbereich gesetzt?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es gibt ver­schie­denste Maßnahmen, so zum Beispiel bei der Anhebung des Ausgleichszulagen­richtsatzes, bei der Dotation des Unterstützungsfonds für Behinderte. Weiters möchte ich anführen: das Kinderbetreuungsgeld, eine Erhöhung des Mehrkinderzuschlages, Erhöhung der Familienbeihilfe.

 


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