Bis 10 000 € Jahresbemessungsgrundlage wird in Zukunft überhaupt keine Steuer mehr zu bezahlen sein.
In dem wichtigen Segment 10 000 € bis 25 000 € Jahresbemessungsgrundlage, wo sich von insgesamt 5,9 Millionen Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen 2 225 000 Steuerpflichtige befinden, wird die Steuerreform ganz massiv wirken. Dort wird es zu einer Entlastung von über 1 Milliarde € kommen. Im Vergleich: Durch die Steuerreform im Jahr 2000 unter Finanzminister Edlinger konnte „nur“ eine Gesamtentlastung von 1,2 Milliarden erreicht werden – jetzt wird allein schon für die 2 225 000 Steuerpflichtigen in dem vorhin angesprochenen Sektor eine Entlastung von über 1 Milliarde € erreicht werden!
Wir haben auch eine sehr stark armutsgefährdete Gruppe, nämlich Alleinerzieher und Alleinerhalter in einer Familie. Dieser Gruppe – das sind ungefähr 900 000 Personen – wollen wir durch die Steuerreform noch eine zusätzliche Entlastung ermöglichen. Wenn zwei in einer Familie Geld verdienen, so können auch zwei von der Steuerreform profitieren, ein Alleinerzieher oder Alleinverdiener selbstverständlich nur einmal, und daher wollen wir für diese Gruppe noch ein Sonderpaket schnüren, wodurch zum Alleinverdienerabsetzbetrag gestaffelt nach der Anzahl der Kinder noch weitere Zusatzbeträge kommen werden.
Also ich denke, alles in allem ist diese Steuerreform gerade im unteren Einkommensbereich sehr ausgewogen.
Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Sind Sie bereit, die Steuerreform noch so umzugestalten, dass nicht nur zum Beispiel Großverdiener, die Alleinverdiener sind, sondern auch Familien mit zwei Kleinstverdienern Kinderzuschläge erhalten können?
Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe soeben ausgeführt, dass gerade die Bezieher niedriger Einkommen sehr stark von der Steuerreform profitieren. Einkommensbezieher, die zum Beispiel über 51 000 € Jahreseinkommen haben, haben auch einen kleinen Vorteil. Während aber im untersten Einkommensbereich eine steuerliche Entlastung von bis zu 640 € gegeben sein wird, wird im obersten Einkommensbereich, also für Einkommensbezieher über 51 000 €, die Entlastung nur in etwa 140 € betragen.
Ich meine, wir haben im untersten Einkommensbereich bewusst sehr viel gemacht. Außerdem muss ich dazusagen, dass über 2 Millionen grundsätzlich Steuerpflichtige ab dem Jahr 2005 überhaupt keine Steuern mehr zahlen müssen. Das heißt, wir haben im unteren Bereich eine sehr ausgewogene Steuerreform gemacht.
Präsident Jürgen Weiss: Eine Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Welche Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung außerhalb der großen Steuerreform im Sozial- und Familienbereich gesetzt?
Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Es gibt verschiedenste Maßnahmen, so zum Beispiel bei der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, bei der Dotation des Unterstützungsfonds für Behinderte. Weiters möchte ich anführen: das Kinderbetreuungsgeld, eine Erhöhung des Mehrkinderzuschlages, Erhöhung der Familienbeihilfe.
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