Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 27

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Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich stimme dem nicht zu. Bisher waren derartige Konstruktionen ebenfalls möglich, wenn auch etwas schwieriger. Außerdem war es bislang auch schon möglich, durch den Kauf einer ausländischen Betriebsstätte Verluste über die Grenze zu lukrieren. Allerdings war die Technik wichtiger. Ich glaube, es wird sich für den Standort insgesamt eine bessere Situation ergeben, weil wir neue Unternehmens- und Konzernzentralen für Österreich gewinnen. Das ist die geplante Maßnahme dazu. Es handelt sich um kein Steuergeschenk, sondern wir wollen den Wirtschaftsstandort Österreich damit deutlich verbessern.

 


Präsident Jürgen Weiss: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Durch die neue Regelung der Gruppenbesteuerung wird sich – der Kollege hat es vorhin kurz ange­sprochen – der effektive KöSt-Satz massiv senken, beziehungsweise real auf null gehen. Gibt es konkret Berechnungen in Ihrem Ministerium, in denen dieses Szenario mit berücksichtigt wird und in welchem Ausmaß sich die Größen bewegen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Für uns war bei dem Beschluss, als wir ein Steuerkonzept entwickelten, der effektive KöSt-Satz das Wichtige. Durch die Flat-Tax von 19 Prozent entstand vor allem in der Slowakei eine wirklich ernsthafte Konkurrenzsituation. Wenn ich unseren bisherigen KöSt-Satz von 34 Prozent betrachte, so entsprach dieser mit den Abschreibungsmöglichkeiten effektiv in etwa 27 bis 29 Prozent. Der neue 25-prozentige nominelle KöSt-Satz entspricht einem faktischen, realen Satz von ungefähr 21 bis 22 Prozent.

Wenn man berücksichtigt, dass bei der slowakischen Flat-Tax keine Abschreibungs­möglichkeit besteht, so haben wir, glaube ich, mit der neuen Körperschaftsteuer ein wirklich wettbewerbsfähiges Instrument geschaffen.

Darüber hinaus muss es aber in Zukunft Politik der EU sein, einen Steuerwettbewerb nach unten einzudämmen. Es muss eine Mindestgrenze geben. Es darf nicht dahin gehen, dass, wie es jetzt der Fall ist, neue Mitgliedsländer Nettoempfänger sind, ein hohes Defizit haben und dann zusätzlich über eine aggressive Niedrigstbesteuerung in Richtung null einen Wettbewerb mit jenen Ländern führen, die Aktivzahler sind. Wir werden uns im ECOFIN bemühen, das Thema Steuerharmonisierung in der Form wei­terzuführen, dass es gewisse Mindestgrundregeln und gewisse Mindestbe­steuerungs­maßnahmen geben muss, damit dieser ruinöse Wettbewerb nicht weitergeführt wird.

Dadurch, dass wir unmittelbar angrenzende Partner sind, haben wir dieses Problem zuerst verspürt. Andere Länder, die weiter weg liegen, wie etwa Irland, spüren dieses Problem nicht gleichermaßen. Daher war eine Regelung notwendig. Dies ist für uns eine absolute Untergrenze, denn Steuereinnahmen sind dazu da, dass sie gewisse soziale Aufgaben finanzieren.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage dazu stellt Herr Bundesrat Schim­böck. – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Bisher war es so, dass ein österreichischer Konzern, der seine Produktions- und Forschungs­stätten ins Ausland verlagerte, eine gewisse Hürde zu nehmen hatte. Er konnte die Anlaufschwierigkeiten und Verluste, die es in den ersten Jahren bei der Errichtung einer Produktionsstätte dort gibt, noch nicht in dem Ausmaß gegenrechnen wie jetzt. Er konnte allerdings, wenn er im Ausland Arbeitsplätze schuf, bereits den Vorteil lukrieren, die dort günstige Tarifsituation zu nutzen.

 


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