Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 29

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zu melken. Daher muss man hier Unterscheidungen treffen. (Zwischenruf des Bundes­rates Konecny.)

Bei den Lohnsteuerzahlern gibt es gewisse Möglichkeiten im Rahmen der außer­gewöhnlichen Belastungen. Diese sind aber im Vergleich zu einem Unternehmen an­ders gestaltet. Das gebe ich zu.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Wie beurteilen Sie die mit dem Abgabenänderungsgesetz 1997 rückwirkende Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wodurch sich eine Kreditkartengesellschaft eine sich auf Grund einer Betriebsprüfung ergebende Steuernachzahlung von angeblich 44 Millionen € erspart hat? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: An und für sich soll man im Steuerrecht keine rückwirkenden Änderungen vornehmen. Wir haben so etwas allerdings auch bei dieser Steuerreform: Alle familienpolitischen Maßnahmen, die ab dem 1. Juli, oder wann eben das Gesetz beschlossen werden wird – wird sind ja noch im parlamentarischen Prozess –, gelten, werden nach unserem Vorschlag bereits rückwirkend ab 1. Jänner gelten. Das ist ein relativ bescheidener Zeitraum.

Mehrjährige Rückwirkungszeiträume sind für mich unerklärlich und sind aus steuer­politischer Sicht eindeutig abzulehnen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Staatssekretär Alfred Finz haben derartige Maßnahmen nicht vor. Ob das unter den Titel „Anlassgesetzgebung“ fällt, überlasse ich Ihrer Beurteilung.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wann immer Sie sagen, Sie können den Steuerakt hier nicht vorlesen, bleibt letztlich doch übrig: Die da oben können es sich richten, während die Finanz bei den Kleinen gnadenlos zuschlägt.

Wie wollen Sie folgendem Bild öffentlich begegnen: Die da oben können es sich rich­ten, können sich dann lustig auf dem Opernball bewegen und internationale Gäste auf ziemlich hohe Kosten einladen, während die Finanz dem kleinen Steuerzahler manch­mal sogar Ratenzahlungen ablehnt!?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe, wie gesagt, das Problem, dass ich den einzelnen Steuerakt hier nicht vorlegen kann und nicht beweisen kann, dass in diesem Fall so wie in allen Insolvenzfällen vorgegangen wurde, aber unser Ziel ist es, alle nach gleichen Regeln zu beurteilen. Natürlich ist aber jeder Sachverhalt anders, das muss man auch dazusagen. Unser Ziel ist es aber immer, das Unternehmen lebensfähig zu erhalten, sodass wir weiterhin Steuern erhalten. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gibt es gewisse Ermessens­um­stände – Gott sei Dank –, sodass wir fallgerecht eine Lösung erzielen können.

Ich kann Ihnen versichern – das kann ich Ihnen versichern –: Lugner hat keine Son­derbehandlung erfahren. Es wurde so vorgegangen wie in anderen Insolvenzfällen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zur 6. Anfrage.

 


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